Energieberatung & Förderungen
Kleinmachnow hat sich das Ziel gesetzt, bis 2035 eine klimaneutrale Kommune zu werden. Ein ehrgeiziges Ziel, das wir nur gemeinsam schaffen. Ein wichtiger Aspekt in Sachen Klimaschutz ist die Einsparung von Energie. Hier unterstützen wir Sie mit regelmäßig stattfindenden kostenlosen Infoabenden. Kommen Sie vorbei!
Für diejenigen, die ein Eigenheim besitzen, ist Klimaschutz nicht nur eine Frage der CO2-Einsparung, sondern auch der finanziellen Ersparnis. Eine verbesserte Dämmung, neue Heiztechnik oder eine Optimierung der Heizung können den Energieverbrauch und damit die Kosten erheblich senken. Doch solche Investitionen sind oft eine finanzielle Herausforderung, besonders für Privatpersonen. Deshalb unterstützt der Staat mit verschiedenen Zuschüssen, Krediten und weiteren Anreizen.
Solar
Solarförderung Kleinmachnow beendet
Bitte beachten Sie: Es können keine Förderanträge mehr gestellt werden!
Nachdem die Solarförderung Kleinmachnow fast zwei Jahre lang aktiv war, wurde sie im Frühjahr 2024 beendet. Es werden daher keine neuen Anträge mehr angenommen. Bis zum 27.02.2024 eingegangene Fördermittelanträge werden bei Bewilligung noch ausgezahlt.
Solarförderung in Deutschland
Anfang 2024 gibt es nur ein Bundesland, das unter bestimmten Umständen die Anschaffung einer normalgroßen Photovoltaikanlage für Privatpersonen bezuschusst: Berlin.
Die staatliche Förderbank gewährt mit dem Programm KfW 270 Kredite für Solaranlagen und Stromspeicher. Die KfW ist eine öffentlich-rechtliche Förderbank, bei der Sie einen Kredit für ein Bauvorhaben erhalten können. Das Programm 270 "Erneuerbare Energien – Standard" der KfW soll die zinsgünstige Finanzierung von Solaranlagen und Batteriespeichern bundesweit ermöglichen. Sie können den KfW-Förderkredit zur Finanzierung einer PV-Anlage allein, mit Batteriespeicher oder nur für einen Batteriespeicher beantragen. Gefördert werden neben den reinen Anschaffungskosten auch die Kosten für Planung, Projektierung und Installation der Anlage. Es gibt auch Kredite für gebrauchte Anlagen, wenn diese entweder weniger als ein Jahr am Netz sind oder wenn Sie eine ältere Anlage so modernisieren, dass sich ihre Leistung erhöht.
Der Staat unterstützt Sie auf verschiedene Weisen, damit sich die Investition in eine Solaranlage für Sie lohnt. Seit 2023 beträgt die Mehrwertsteuer bei der Anschaffung von Photovoltaikanlagen null Prozent. Dadurch können PV-Anlagen und auch Batteriespeicher steuerfrei gekauft werden.
Bundesweit haben Sie außerdem Anspruch auf eine einheitliche Einspeisevergütung für Solarstrom, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen. Für Eigenverbrauchs-Anlagen mit einer Leistung bis 10 Kilowatt-Peak (kWp), die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2024 in Betrieb genommen werden, erhalten Sie 8,11 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde (kWh) Energie.
Sanierung und Heizung
Staatliche Unterstützung für Ihr bestehendes Gebäude, Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 01.2024
Wenn Sie Ihr Zuhause energieeffizienter gestalten möchten, können Sie staatliche Förderungen in Anspruch nehmen. Diese werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, www.bafa.de) in Form von Zuschüssen sowie von der KfW-Bank (www.kfw.de) durch Kredite und Zuschüsse bereitgestellt.
Was wird gefördert?
Die Förderung deckt verschiedene Bereiche ab, darunter:
- Heizungstausch, insbesondere der Austausch von Gas-, Öl- und Nachtspeicherheizungen durch eine Heizung mit Erneuerbaren Energien, etwa eine Wärmepumpe.
- Energetische Sanierung der Gebäudehülle, wie Dämmung von Fassaden und Dächern. Einbau von Fenstern und Außentüren mit höherem Dämmwert.
- Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung), die zur Effizienzsteigerung beiträgt, wie smarte Regelungstechnik oder eine Lüftungsanlage.
- Heizungsoptimierung, unter anderem der hydraulische Abgleich des Verteilsystems, der Austausch von Heizkörpern, der Einbau einer Fußbodenheizung, die optimale Einstellung des Heizgeräts etc.
Wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:
- Stellen Sie den Antrag auf Förderung VOR der Beauftragung von Handwerksbetrieben.
- Eine Baubegleitung durch Energieeffizienzexperten und -expertinnen ist normalerweise erforderlich, außer bei Heizungsmaßnahmen.
- Die Förderung kann jedes Jahr erneut beantragt werden.
- Ab Januar 2024 müssen neue Gebäude Heizungen nutzen, die zu mindestens 65 % erneuerbare Energien verwenden. Dies regelt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Regelung gilt für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten ab 2026. Das GEG, auch bekannt als Heizungsgesetz, wurde im September 2023 vom Bundestag beschlossen und ist ein wichtiger Schritt für die Wärmewende.
- Bestehende Öl- oder Gasheizungen in Bestandsgebäuden dürfen weiter betrieben werden, solange sie funktionieren!
Wie hoch ist die Förderung?
Für Effizienzmaßnahmen wie Verbesserung der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung beträgt der Zuschuss 15 %. Bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhalten Sie möglicherweise einen Bonus von zusätzlichen 5 %.
Die förderfähigen Kosten für Wohngebäude liegen normalerweise bei 30.000 Euro pro Wohneinheit. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan erhöht sich diese Summe auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Die neuen Heizungsförderungen im BEG (Stand: 18. Januar 2024) beinhalten eine Grundförderung von 30 % für den Austausch alter Heizungen durch erneuerbare Energien in bestehenden Gebäuden. Ein weiterer 5 %-Bonus wird für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder mit Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle gewährt. Zudem gibt es einen Geschwindigkeitsbonus von 20 %, der ab 2029 allmählich abnimmt und ab 2037 entfällt. Außerdem erhalten Hausbesitzer mit einem Einkommen bis zu 40.000 Euro einen Einkommensbonus von 30 %. Die Boni sind kombinierbar, jedoch nur bis zu einem Maximalbetrag von 70 % der Kosten.
Ab 2024 bietet die KfW zudem zinsverbilligte Ergänzungskredite für Einzelmaßnahmen an, vorausgesetzt Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen liegt unter 90.000 Euro.
Steuerliche Förderung
Neuer Steuerbonus für energetische Sanierungen
Seit 2020 können Sie auch von einem neuen Steuerbonus profitieren, der durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes eingeführt wurde. Dieser Bonus ermöglicht es, energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum zu fördern, sofern das Gebäude mindestens 10 Jahre alt ist.
Um steuerlich berücksichtigt zu werden, müssen die Sanierungsarbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und die Anforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllen. Die Maßnahmen müssen auch die technischen Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) übertreffen, ähnlich wie bei den Förderprogrammen von KfW und BAFA.
Wenn alle Kriterien erfüllt sind, können Sie bis zu 20 Prozent und maximal 40.000 Euro der Sanierungskosten innerhalb von drei Jahren in Ihrer Steuererklärung angeben. Eine vorherige Beantragung beim Finanzamt ist nicht erforderlich.
Sonstige Förderungen
Informationen zu aktuellen Förderangeboten in sämtlichen Themenfeldern, finden Sie auf der Förderdatenbank des Bundes: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html
Beratung
Wohin kann man sich bei Fragen zur unabhängigen und neutralen Beratung bei Gebäudesanierung und Solar wenden?
Für Fragen zur unabhängigen und neutralen Beratung zur Gebäudesanierung gibt es verschiedene Anlaufstellen:
- Energieeffizienz Experten Liste: Auf der Webseite der Deutschen Energieagentur (www.energie-effizienz-experten.de) finden Sie eine Liste von selbstständigen Energieberaterinnen und Energieberatern. Diese Experten bieten eine fachkundige Beratung zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes.
- Verbraucherzentrale Energieberatung: Die Verbraucherzentrale bietet ebenfalls eine Energieberatung an, die Ihnen dabei hilft, Fragen zur Gebäudesanierung zu klären. Weitere Informationen finden Sie auf ihrer Webseite (www.verbraucherzentrale-energieberatung.de).
Selber recherchieren:
Nutzen Sie unsere Infoabende zu den Themen Energieeffizienz
Regelmäßig und kostenfrei können Sie an Informationsabenden im Rathaus teilnehmen. Unsere Vortragenden sind Experten auf ihrem Gebiet und bringen unterschiedliche Professionen mit. Alle Vorträge finden zu den genannten Zeiten im Bürgersaal des Rathauses statt. Eine Anmeldung ist hier nicht erforderlich.
Weitere Infoabende zu den Themen Energieeffizienz und energetische Sanierung sind geplant:
Sobald die genauen Termine feststehen, erfahren Sie dies umgehend hier!
Wenn Sie sich selber interessehalber über die Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien informieren oder einen Eindruck der vorhandenen Anlagen in Ihrer Umgebung gewinnen möchten, bietet die Energieagentur Brandenburg zahlreiche Tools. Unter anderem finden Sie hier den Solaratlas Brandenburg und das Wärmekataster:
https://energieportal-brandenburg.de/cms/inhalte/start