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Lärmaktionsplan

2002 trat eine EU-Umgebungslärmrichtlinie in Kraft, die seit Juni 2005 ins Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) übernommen wurde. Ziel ist ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, dessen schädliche Auswirkungen und Belästigungen für die Bevölkerung vorzubeugen, zu vermindern und im besten Fall zu verhindern ist. Auch Kleinmachnow will mit einem Lärmaktionsplan dazu beitragen, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen im Ort zu regeln.

Dazu wurde in einem mehrstufigen Verfahren nicht nur ein Lärmaktionsplan für alle Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr erstellt, sondern es wurden auch weitere Handlungsfelder für die Lärmminderung und -vermeidung erarbeitet, die nach und nach umgesetzt werden.

In der Gemeinde war man bereits frühzeitig um eine Lärmminderung bemüht: Die Berechnung eines ersten Schallimmissionsplans gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz erfolgte schon 1997. Des Weiteren ging Kleinmachnow mit einem Selbstbindungsbeschluss zur Lärmminderung an Hauptverkehrsstraßen die Verpflichtung ein, sich an die Aussagen und Empfehlungen der integrierten Verkehrsentwicklungsplanung aus dem Jahr 1998 zu binden. Bei der Konkretisierung der Maßnahmen zur Lärmminderung an den betroffenen Hauptverkehrsstraßen im Rahmen der Lärmaktionsplanung konnte die Gemeinde Kleinmachnow deshalb auf umfangreiche Vorarbeiten zurückgreifen.

Lärmaktionsplan, Stufe 4

Nach der fristgerechten Erstellung des Lärmaktionsplanes der 1. Stufe im Jahr 2008, folgte 2010 Stufe 2, und 2018 wurde Stufe 3 auf den Weg gebracht. Mittlerweile ist Stufe 4 des Lärmaktionsplans in Vorbereitung. Auf der Grundlage neuer Lärmkarten, sind bis zum 18. Juli 2024 Lärmaktionspläne zu erstellen, beziehungsweise zu überprüfen und zu überarbeiten. Dazu werden wieder relevante Träger öffentlicher Belange einbezogen. Auch die Öffentlichkeit – also Sie – dürfen und sollen sich dazu erneut äußern.

Die Unterlagen zur Frühzeitigen Beteiligung zur Lärmaktionsplanung der Stufe 4, sind vom 23.2. (9 Uhr) bis 15.3.2024 im Rathaus (Galerie, 2. OG) oder hier online einzusehen.

Frühzeitige Beteiligung zur Lärmaktionsplanung, Stufe 4

Zur Regelung der Lärmprobleme liegt für das Gemeindegebiet ein Lärmaktionsplanentwurf vor, der nicht nur die Entlastung der anvisierten Belastungsschwerpunkte der ersten und zweiten Stufe zum Ziel hat, sondern darüber hinaus in einem integrierten Ansatz Lärmminderungspotenziale flächenhaft untersucht. In Anbetracht der diversen Aufgaben, die die Gemeinde grundsätzlich freiwillig erbringt, umfasst die Planung weit mehr als die Leistungen, die zur Pflichtaufgabe im Rahmen der Lärmaktionsplanung gehören.

Die Abwägungsergebnisse der eingegangenen Stellungnahmen werden wie bei den vorherigen Stufen in den Prozess einfließen, wie auch der Stand der zwischenzeitlich erfolgten Maßnahmenumsetzung sowie die aktuellen Ergebnisse der Lärmkartierung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu den Hauptverkehrsabschnitten.

Langfristige Ziele zur Lärmminderung

Neben den kurz- und mittelfristigen Maßnahmen an den Belastungsschwerpunkten, deren Umsetzung innerhalb des Geltungszeitraums des Lärmaktionsplans bis 2029 angestrebt wird, werden im Konzept auch die über das Jahr 2029 hinausgehende, langfristige Strategie zur Lärmminderung dargestellt. Ziel ist es, langfristig die Lärmvorsorgewerte gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetzes einzuhalten. Es handelt sich um strategisch angelegte Konzepte, aber auch Maßnahmen, die voraussichtlich erst nach 2029 umgesetzt werden können.

Auch weiterhin ist es das Ziel der Gemeinde Kleinmachnow Ziele, eine nachhaltige Verkehrsentwicklung anzustreben und zu fördern. Dabei ist eine integrierte Verkehrs- und Gemeindeentwicklung zur Unterstützung einer kompakten Kommune der kurzen Wege mit einer beständigen und konsequenten Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV) umzusetzen.

Dazu zählen auch Herstellung und Betrieb der Schienenverkehrsverbindungen Stammbahn und Friedhofsbahn Die Reaktivierung der Stammbahn wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung im Mai 2018 bekräftigt. Im Entwicklungskonzept Bahn-Infrastruktur für die Hauptstadtregion des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (i2030) bzw. im Entwurf zum Landesnahverkehrsplan Brandenburg 2018 ist der Korridor Potsdamer Stammbahn aufgenommen worden. Ferner haben sich die Länder Berlin und Brandenburg sowie die Deutsche Bahn AG Ende 2023 eine Finanzierungsvereinbarung geschlossen.

Zur dauerhaften Reduzierung der Lärmemissionen des Kfz-Verkehrs wird bei Baumaßnahmen, vordringlich an den stark belasteten Hauptverkehrsstraßen, der Einbau von lärmmindernden Asphaltdeckschichten vorgesehen.