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Solarförderung Kleinmachnow – derzeit ausgesetzt

Aufgrund einer Haushaltssperre für die Gemeinde Kleinmachnow sind freiwillige Aufgaben wie das Solarförderprogramm bis auf weiteres ausgesetzt. Es werden derzeit keine neuen Anträge angenommen. Bis zum 27.2.2024 eingegangene Fördermittel-Anträge werden bei Bewilligung noch ausgezahlt.


Bitte beachten Sie: Derzeit können keine Förderanträge gestellt werden!

Aufgrund der Haushaltssperre der Gemeinde Kleinmachnow sind freiwillige Aufgaben wie die kostenlose Energieberatung und die Solarförderung bis auf weiteres ausgesetzt. Neue Anträge werden derzeit nicht angenommen.



Eigentümer/-innen oder Mieter/-innen in Kleinmachnow, die eine Solaranlage an beziehungsweise auf einem Gebäude in Kleinmachnow errichten wollen, können bei der Gemeinde einen Antrag auf Zuschuss stellen. Die ersten Fördermittel wurden bereits ausgezahlt. Die Voraussetzungen für die Förderung wurden nach den ersten Erfahrungen noch einmal vereinfacht.

Ist der Verbrauch von Energie unvermeidlich, sollte sie die Umwelt nicht belasten und klimaneutral produziert und bereitgestellt werden. Zu dieser „sauberen Energie“ zählen Wasserkraft, Erdwärme und Biomasse sowie Wind- und Sonnenenergie. Solarenergie, das heißt die Erzeugung von Strom durch Sonneneinstrahlung, ist sauber und emmissionsfrei. Daher ist der beschleunigte Ausbau von Photovoltaik ein wichtiger Baustein, um die regionale Energiewende voranzutreiben.

Förderung von Solaranlagen durch die Gemeinde Kleinmachnow

Die Förderung von Solaranlagen wurde durch die Gemeindevertretung am 10.02.2022 beschlossen. Gefördert werden hierbei festinstallierte Photovoltaikanlagen, zugehörige Batteriespeicher sowie steckerfertige Stromerzeugungsmodule mit und ohne Speicher (Plug-In PV-Anlagen oder „Balkonkraftwerke“). Insgesamt stehen im Jahr 2022 und 2023 jeweils 100.000 Euro zur Verfügung. Die Spanne der einmaligen Zuschüsse erstreckt sich, je nach Anlage, über 110 Euro bis max. 900 Euro. Ziel ist eine nachhaltige Verbesserung der CO2-Bilanz und die Steigerung von erneuerbarer Stromerzeugung durch Solaranlagen bei Wohngebäuden.

Ab 20. Juni 2022 können Eigentümer/-innen oder Mieter/-innen, die eine Solaranlage an beziehungsweise auf einem Gebäude in Kleinmachnow errichten wollen, einen Antrag auf Zuschuss bei der Gemeinde stellen. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Bitte nutzen Sie ausschließlich das vorgegebene Antragsformular. (Aktuell ist keine Beantragung möglich!)

Dem Antragsformular sind Fotos der vorgesehenen Dachfläche, ein Eigentumsnachweis bzw. bei Mietobjekten eine Einverständniserklärung des Eigentümers/ der Eigentümerin und ein Kostenvoranschlag des ausführenden Fachbetriebs beizulegen.

Mit der Installation der Anlage kann begonnen werden, sobald die Antragsbewilligung vorliegt. Die Installation muss dann innerhalb von neun Monaten erfolgen. Spätestens drei Monate nach der Installation ist eine Schlussrechnung, Fotos der montierten Anlage sowie ein Nachweis der Anlagenanmeldung beim Netzbetreiber vorzulegen. Erst nach Einreichung der vollständigen Unterlagen kann die Auszahlung der Zuschüsse erfolgen.

Näheres zu den Förderbedingungen und der Antragsdurchführung entnehmen Sie der Förderrichtlinie Förderprogramm “Solardach“ und der dazugehörigen Ausführungsvorschrift. Bei Fragen können Sie sich gern an den Fachdienst Verkehrsplanung, Klima- und Umweltschutz wenden.

Tipps und Links, um die Förderfähigkeit Ihrer geplanten PV-Anlage durch die Gemeinde Kleinmachnow festzustellen:

28.02.2024