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Regenwasser, Ableitung

Niederschlagswasser ist auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, zu versickern. Hiervon ausgenommen sind öffentliche Straßen, Wege und Plätze.

Eigentümer/-innen und Nutzungsberechtigte eines Grundstückes müssen ihre baulichen Anlagen so errichten, dass Niederschlagswasser nicht auf das Nachbargrundstück tropft oder auf dieses abgeleitet wird, und Niederschlagswasser, das auf das eigene Grundstück tropft oder abgeleitet ist, nicht auf das Nachbargrundstück übertritt. Gleiches gilt für sonstige Abwässer und andere Flüssigkeiten. Demzufolge ist es auch untersagt, Niederschlagswasser oder sonstige Flüssigkeiten auf das öffentliche Straßenland abzuleiten.

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Zuständige Stelle

Tiefbau | Stadtwirtschaft

Fachbereich Bauen | Wohnen

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