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Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen

Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) können Sie nachweisen, dass Sie über das betreffende Fahrzeug verfügen dürfen.

Volltext

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Verfügungsberechtigung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil II. Sie stellt jedoch kein Eigentumsnachweis dar.

Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument.

Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugbrief bestehen, bleibt dieser gültig.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Land Brandenburg:

Für eine Ausstellung außerhalb eines Zulassungsverfahrens:

  • Personalausweis oder Reisepass. Bei Vertretung Vollmacht.
  • Bei Verlust eidesstattliche Versicherung bzw. Diebstahlanzeige.
  • Bisherige ZB II.

Bei erstmaliger Ausstellung ZB II ohne Zulassung:

  • Nachweis der Verfügungsberechtigung.
  • Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder Einzelgenehmigung für das Fahrzeug.
  • Personalausweis oder Reisepass. Bei Vertretung Vollmacht. Bei Firma (zum Beispiel GmbH, AG, OHG): Handelsregisterauszug (Nachweis der Anschrift erforderlich), Gewerbeanmeldung (Nachweis der Anschrift erforderlich), Vollmacht der Geschäftsführerung oder persönliches Erscheinen der Geschäftsführung.

Voraussetzungen

Die Ausfüllung einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder deren erstmalige Ausfertigung durch die Zulassungsbehörde ist nur zulässig bei Vorlage

1. der Übereinstimmungsbescheinigung,

2. der Datenbestätigung oder

3. der Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des Fahrzeugs.

4. Nachweis der Verfügungsberechtigung: im Falle eines Neu-Fahrzeugs ist das z.B. der Kaufvertrag, bei einem Gebrauchtfahrzeug wäre es die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Land Brandenburg:

10,20 € für die Ausstellung einer ZB II außerhalb eines Zulassungsverfahrens.

Verfahrensablauf

Bei einem Neufahrzeug erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II im Regelfall vom Hersteller im Zusammenhang mit dem Kauf des Fahrzeuges.

Im Rahmen der Zulassung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II von der zuständigen Behörde ausgefertigt.

Ergänzung Land Brandenburg:

Die isolierte Ausstellung einer ZB II außerhalb eines Zulassungsverfahrens erfolgt nur für Neufahrzeuge (erstmalige Ausstellung) oder bei Änderung von persönlichen oder technischen Daten, Unbrauchbarkeit oder Verlust des Dokuments.

Bearbeitungsdauer

Land Brandenburg:

Zulassungsvorgänge werden direkt bearbeitet. Allerdings kann es zu Wartezeiten für einen Termin kommen.

Fristen

vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr

Land Brandenburg:

keine

Rechtsbehelf

Land Brandenburg:

Widerspruch gegen die Entscheidung der Zulassungsbehörde, danach ggfs. Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Formulare/Schriftformerfordernis

  • Schriftform erforderlich: Ja

  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Land Brandenburg:

  • Im Online-Verfahren Schriftform erforderlich: Ja
  • Ansonsten persönliches Erscheinen oder Vertreter mit Vollmacht nötig.

Zuständige Stelle

Zulassungsbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise, i.d.R. in dem Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat (bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden oder Selbständigen Betriebssitz oder Sitz der Zweigstelle).

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Landkreis Potsdam-Mittelmark

Am Gutshof 1–7
14542 Werder (Havel)