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Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Frist

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bürgerbüro

Fachbereich Recht | Sicherheit | Ordnung

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