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Verkehr, ruhender

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs in Kleinmachnow zählt zu den Aufgaben der Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes.

Zum Halten und Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen gibt es entsprechende Entscheidungen deutscher Gerichte. So urteilte das VG München:

Eine Straßenstelle ist in der Regel eng, wenn der zur Durchfahrt freibleibende Raum einem Fahrzeug mit der höchstzulässigen Breite von grundsätzlich 2,55 m nicht mehr ermöglicht, einen Sicherheitsabstand von 50 cm zu dem parkenden Fahrzeug einzuhalten. Demnach muss der für den fließenden Verkehr verbleibende Raum in der Regel mindestens 3,05 m betragen.

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