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Verbot der Beseitigung oder Beschädigung geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

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Wenn Sie einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder Eingriffe in das Wurzelwerk vornehmen wollen, stellen Sie einen Antrag in Ihrer Gemeinde für eine Ausnahmegenehmigung der Baumschutzsatzung.

Volltext

Wenn Sie auf Ihrem öffentlichen oder privaten Grundstück einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder Eingriffe in das Wurzelwerk (u.a. Abgrabungen, Aufschüttungen, Wurzeltrennungen) vornehmen wollen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung.

Maßnahmen an geschützten Bäumen sind grundsätzlich an Auflagen gebunden. Diese beinhalten den Zeitraum der genehmigten Maßnahmen sowie Aussagen zur Ersatzpflanzung (Baumart, Baumstückzahl, Baumqualität) beziehungsweise der Zahlung einer Ausgleichsabgabe.

Maßgeblich sind im Detail die jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden

Rechtsgrundlage(n)

Baumschutzsatzungen der Gemeinden in den Webseiten der Gemeindeverwaltungen

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Zuständige Stelle

Die Gemeinden

Formular Baumfällung/Ausästung Gemeinde Kleinmachnow

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Fachdienst Gemeindegrün

Fachbereich Bauen | Wohnen

Adolf-Grimme-Ring 10
14532 Kleinmachnow

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