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Unverbindliche Bauauskunft anfragen und erhalten

Zum Bebauungszweck möchten Sie ein Grundstück kaufen oder verkaufen? Hier erhalten Sie eine unverbindliche Auskunft zur planungsrechtlichen Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens.

Volltext

Vor dem Kauf oder Verkauf von Grundstücken und insbesondere zur Vorbereitung von Bauanträgen ist es sehr hilfreich im Vorfeld zu erfragen, welche planungsrechtlichen Voraussetzungen für das entsprechende Grundstück gelten und ob das gewünschte Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Dabei wird u.a. geprüft, ob das Vorhaben hinsichtlich der Nutzung, der Höhe des Gebäudes, der Grundfläche des Gebäudes und der Stellung auf dem Grundstück zulässig sein kann. Diese Information kann durch eine Auskunft der zuständigen Kommune erreicht werden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan
  • Skizzen
  • ggfs. weitere Unterlagen zum Vorhaben (vom Einzelfall abhängig)

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

vor Bauantragsstellung

Bearbeitungsdauer

  • 1 — 2 Woche(n)

Voraussetzungen

Einreichung des ausgefüllten Formulars

Verfahrensablauf

  • Sie können eine unverbindliche Auskunft zum Planungsrecht für ein Grundstück/Flurstück bei der zuständigen Kommune erfragen.
  • Sie erhalten eine unverbindliche Einschätzung bzw. Auskunft zum geplanten Vorhaben.

Rechtsbehelf

nicht relevant, da die Auskunft unverbindlich ist

Hinweise (Besonderheiten)

Eine rechtsverbindliche Beantwortung zur Zulässigkeit eines Vorhabens kann nur über ein förmliches Vorbescheidsverfahren nach § 75 Brandenburgische Bauordnung oder direkt in einem Baugenehmigungsverfahrens nach § 68 Brandenburgische Bauordnung durch die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde erfolgen.

Zuständige Stelle

kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinden, Ämter

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.09.2024
Fachlich freigegeben durch:

Gemeinde Panketal