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Tuberkuloseberatung

In Tuberkulose-Angelegenheiten wenden Sie sich an die Tuberkulose-Beratungsstelle Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Volltext

Die Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit. Sie ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (zum Beispiel Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber) beginnende Infektionskrankheit, die vor allem die Lunge befällt, aber auch andere Organe betreffen kann.
 
Um eine Ausbreitung im Körper zu verhindern und eine Ansteckung weiterer Personen zu verhüten, sind das frühzeitige Erkennen und der Beginn der medikamentösen Behandlung wichtig.
 
Eine Behandlung ist langwierig und konsequent durchzuführen, da es sonst zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit, zur Unwirksamkeit von Antibiotika (sogenannter Resistenzentwicklung) und durch Ansteckung zu weiteren Erkrankungsfällen kommen kann.

Die Aufgaben der Tuberkuloseberatung der Landkreise und kreisfreien Städte sind:

  • Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen zu Tuberkuloseerkrankten
  • Begleitung und Überwachung einer ambulant durchgeführten antituberkulösen Therapie
  • unter Umständen Durchführung einer Therapie und deren Sicherstellung
  • weitere Verlaufskontrollen nach Beendigung der Therapie

Zu den Untersuchungsmethoden gehören

  • Tuberkulinhauttest,
  • Blutabnahme für den Gamma-Interferontest,
  • Veranlassung von Sputumuntersuchungen sowie
  • Röntgenaufnahme der Lunge.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühr bei Zertifikat-Ausstellung (Arbeitsvisum, Auslandsjahr) über Blutabnahme für den Gamma-Interferontest: EUR 55,37 

Verfahrensablauf

In Tuberkulose-Angelegenheiten wenden Sie sich an die Tuberkulose-Beratungsstelle Ihres örtlich zuständigen Gesundheitsamtes

Bearbeitungsdauer

sehr individuell

Formulare/Schriftformerfordernis

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: ja

Zuständige Stelle

jeweils örtlich zuständiges Gesundheitsamt

Weitere Informationen

Zuständige Stelle