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Straßensperrung

Öffentliches Straßenland sowie die dazugehörigen Plätze dienen üblicherweise dazu, dass der Verkehr fließt, Fußgänger sicher Straßen überqueren können und Radfahrer ohne Gefährdungen zügig vorankommen. Für Baumaßnahmen und im Zusammenhang mit genehmigten Sondernutzungen öffentlichen Straßenlands kann es jedoch erforderlich sein, Straßen zum Teil oder in Gänze sperren zu lassen. Hierfür ist eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich, die im Gemeindeamt bei der Unteren Verkehrsbehörde zu beantragen ist.

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Zuständige Stelle

Untere Verkehrsbehörde

Fachbereich Recht | Sicherheit | Ordnung

Kontakt

Frau Al Nader