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Stellplätze

Ein Stellplatz ist die Fläche, die dem Abstellen eines Kraftfahrzeuges außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen dient. Dabei kann es sich um einen offenen (nicht überdachten) Stellplatz oder um eine Garage handeln.

Die Gemeinde Kleinmachnow hat durch Satzung für das gesamte Gemeindegebiet festgelegt, wie viele Stellplätze bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen herzustellen sind (Stellplatzsatzung). Für Wohngebäude ist in der Regel je 80 m² Wohnfläche 1 Stellplatz nachzuweisen. Gegebenenfalls sind abweichende Regelungen im jeweiligen Bebauungsplan festgesetzt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen durch Zahlung eines Geldbetrages abgelöst werden. Regelungen dazu enthält die Stellplatzablösesatzung

Rechtsgrundlage(n)

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Zuständige Stelle

Tiefbau | Stadtwirtschaft

Fachbereich Bauen | Wohnen

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