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Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.

Volltext

Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.

Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:

  •  Absperrungen, Bauzäune
  •  Container
  •  Baugerüste, Baumaschinen
  •  Baustelleneinrichtung
  •  Ablagerung von Baumaterialien
  •  Befahren von Gehbahnen

Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.

Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Untere Verkehrsbehörde

Fachbereich Recht | Sicherheit | Ordnung

Kontakt

Frau Al Nader