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Schiedsstelle

Das Brandenburgische Schlichtungsgesetz sieht vor, dass in bestimmten Nachbarschaftskonflikten und Ehrverletzungen ein Schlichtungsverfahren obligatorisch ist, bevor solch ein Fall vor Gericht verhandelt wird.

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Zuständige Stelle

Fachbereich Recht | Sicherheit | Ordnung

Adolf-Grimme-Ring 10
14532 Kleinmachnow