Schiedsstelle
Das Brandenburgische Schlichtungsgesetz sieht vor, dass in bestimmten Nachbarschaftskonflikten und Ehrverletzungen ein Schlichtungsverfahren obligatorisch ist, bevor solch ein Fall vor Gericht verhandelt wird.
Das Brandenburgische Schlichtungsgesetz sieht vor, dass in bestimmten Nachbarschaftskonflikten und Ehrverletzungen ein Schlichtungsverfahren obligatorisch ist, bevor solch ein Fall vor Gericht verhandelt wird.