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Meldung eines Kulturdenkmals (Fundmeldung) Entgegennahme

Funde sind Sachen, Mehrheiten von Sachen, Teile oder Spuren von Sachen, von denen anzunehmen ist, dass es sich um Denkmale handelt. Deren Entdeckung ist unverzüglich der Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Untere Denkmalschutzbehörden des Landes Brandenburg