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Laub, Entsorgung

Die Entsorgung des Laubes und der Gartenabfälle von privaten Grundstücken erfolgt durch den Landkreis Potsdam- Mittelmark in dafür zugelassenen Grünabfallsäcken. Die Abfuhrtage sind im Abfallkalender des Landkreises aufgeführt. Laub von privaten Grundstücken ist nach Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kleinmachnow nicht auf öffentlichen Straßen und Grünanlagen zu entsorgen.

Eine Ausnahme bilden die Bürgersteige, an denen im öffentlichen Bereich Bäume stehen. Hier ist das Laub zu größeren Haufen mit Abstand zu den Baumstämmen zusammenzukehren. Diese werden durch den Zweckverband Bauhof der region TKS entsorgt, und zwar einmal im Herbst und ein weiteres Mal im folgenden Frühjahr.

Kehricht und Laub dürfen nicht von privaten Grundstücken auf das öffentliche Straßenland und nicht in öffentliche Grün- und Waldflächen verbracht werden. Grünabfallsäcke für eine ordnungsgemäße Entsorgung sind unter anderem im Rathaus Kleinmachnow, Bürgerbüro, Adolf-Grimme-Ring 10, erhältlich.

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