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Kampfmittelbelastung Überprüfung

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Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung erfolgt auf Antrag durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (KMBD)

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst führt eine Übersicht über alle Kampfmittelverdachtsflächen im Land Brandenburg und stellt diese  den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung.

Liegt ein Baufeld in einer Kampfmittelverdachtsfläche, so ist vor Baubeginn die Kampfmittelfreiheit nachzuweisen.

Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes oder nach erfolgter Kampfmittelräumung durch Bescheinigung der ausführenden Kampfmittelräumfirma erbracht werden.

Rechtsgrundlage(n)

§ 37a OBG

§ 13 BbgBO

Runderlass III Nr. 78/1994 vom 8. November 1994

Kampfmittelverordnung des Landes Brandenburg

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Kartenauszug mit Kennzeichnung des Bauvorhabens
  • Flurkarte mit Kennzeichnung des Flurstückes
  • Lageplan mit Einzeichnung der vorhandenen Bebauung und des geplanten Vorhabens
  • Betretungserlaubnis

Eigentumsnachweis

Kosten

Kostenrahmen: Gebühr: EUR 50 - 800



  • Abgabe: Mindestens 50,00 EUR, höchstens 800,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Frist

Keine

Bearbeitungsdauer

10 bis 12 Wochen

Voraussetzungen

Keine

Verfahrensablauf

Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung können Sie mit dem online bereitstehenden Formular beantragen oder vorab auch per E-Mail versenden:

  • Füllen Sie das bereitgestellte Formular aus.
  • Fügen Sie die nötigen Unterlagen bei
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Kampfmittelbeseitigungsdienst ein.

Per Post erhalten Sie dann die gewünschte Auskunft einschl. Gebührenbescheid.

Rechtsbehelf

Rechtsbehelfe im Rahmen des Ordnungsbehördengesetz

Formulare

  • Formulare: Antrag zur Überprüfung auf Kampfmittelbelastung
  • Onlineverfahren möglich: ja (teilweise)
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweise (Besonderheiten)

Für die Modellregion Oranienburg bestehen seit 1. August 2019 zunächst befristet  erweiterte Sonderregelungen gemäß des Ordnungsbehördengesetzes.

Zuständige Stelle

Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg

Kampfmittelbeseitigungsdienst

Ansprechpunkt

Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg

Kampfmittelbeseitigungsdienst

Am Baruther Tor 20

15806 Zossen

Fax: 033702/214200

Telefon Zentrale: 033702/2140

E-Mail: kampfmittelbeseitigungsdienst@polizei.brandenburg.de