Jagdschein Eintragung
Eintragungen, Korrekturen und Löschung von Angaben im Jagdschein werden während der Laufzeit des Jagdscheines im bestehenden Dokument vorgenommen. Die untere Jagdbehörde im Zuständigkeitsbereich des Hauptwohnsitzes des Jägers oder der Jägerin aktualisiert die Angaben.
Volltext
Während der Laufzeit des Dokumentes notwendige Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den unteren Jagdbehörden durchgeführt. Eintragungen betreffen beispielsweise die Jagdpacht, Jagderlaubnisse und Angaben zum Eigenjagdbezirk. Korrekturen der Angaben im Jagdschein sind u. a. Namenswechsel, Adressänderung, Jagdfläche etc..
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Jagdschein
Jagdpachtvertrag oder Jagderlaubnis
Eigentumsnachweis bei Eigenjagd nach § 15 Abs. 1 Jagdgesetz für das Land Brandenburg
Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
Änderungen auf Grund von Namenswechsel, Umzug oder Pachtverhältnissen, Eigenjagderwerb/-veräußerung, Jagderlaubnisse
Kosten
Verwaltungsgebühr: 10,00 EUR
Verfahrensablauf
Einreichen eines schriftlichen Antrags bei der unteren Jagdbehörde im Zuständigkeitsbereich des Hauptwohnsitzes des Jägers oder der Jägerin
Frist
Vier Wochen nach Abschluss des Pacht- oder Erlaubnisvertrages
Zuständige Stelle
Untere Jagdbehörde