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Hausmüll Entsorgung

Volltext

Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

Rechtsgrundlage(n)

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Zuständigkeit Potsdam-Mittelmark

Zuständig für die Abfallentsorgung ist der Landkreis Potsdam-Mittelmark. Dieser hat damit die Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH (APM) beauftragt. Für die Entsorgung von Hausabfällen sind die entsprechenden Restmüll-Abfalltonnen zu benutzen. Melden Sie sich bzw. Ihre Familie zwecks Abfallentsorgung mit der Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt und Ihrer Anschrift an bei der

Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH (APM)

Bahnhofstraße 18
14823 Niemegk

Sie erhalten dann eine umfassende Übersicht über die Abholung des Mülls. Die Müll- und die Papiertonne erhalten Sie ebenfalls von der APM. Sämtliche Abholtermine sind dem alljährlich von der APM herausgegebenen Abfallkalender zu entnehmen. Abfalltourenplan, aktuelle Informationen und mehr bietet auch die „APM-Müllman-App“, die Sie von den Internet-Seiten der APM auf Ihr Smartphone herunterladen können.

Es ist nicht gestattet, Abfall anders als in der dafür vorgesehenen Form zu entsorgen.

Rechtsbehelf

Ergänzung Land Brandenburg:

Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.