Hausmüll Entsorgung
Volltext
In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.
Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.
Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.
Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Zuständigkeit Potsdam-Mittelmark
Zuständig für die Abfallentsorgung ist der Landkreis Potsdam-Mittelmark. Dieser hat damit die Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH (APM) beauftragt. Für die Entsorgung von Hausabfällen sind die entsprechenden Restmüll-Abfalltonnen zu benutzen. Melden Sie sich bzw. Ihre Familie zwecks Abfallentsorgung mit der Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt und Ihrer Anschrift an bei der
Es ist nicht gestattet, Abfall anders als in der dafür vorgesehenen Form zu entsorgen.
Rechtsbehelf
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.