Fundtiere
Im Gemeindegebiet aufgefundene Haustiere können dem Ordnungsamt gemeldet werden. Dies verfügt über einen Zwinger, in dem das Tier kurzfristig gehalten werden kann, bis es der/die Besitzer/in abholt oder es dem Tierheim übergeben wird.
Im Gemeindegebiet aufgefundene Haustiere können dem Ordnungsamt gemeldet werden. Dies verfügt über einen Zwinger, in dem das Tier kurzfristig gehalten werden kann, bis es der/die Besitzer/in abholt oder es dem Tierheim übergeben wird.