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Denkmalschutz

Denkmale sind nachrichtlich in ein öffentliches Verzeichnis (Denkmalliste) eingetragene Sachen, Mehrheiten von Sachen oder Teile von Sachen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht. Die Liste wird durch das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und das Archäologische Landesmuseum (Denkmalfachbehörde) geführt.

Zu unterscheiden sind Bau-, Garten- und Bodendenkmale sowie technische und bewegliche Denkmale. Auch die nähere Umgebung eines Denkmals unterliegt dem Schutz, soweit sie für dessen Erhaltung, Erscheinungsbild oder städtebauliche Bedeutung erheblich ist (Umgebungsschutz).

Insbesondere die Bodendenkmale, die beweglich und unbeweglich sein können und sich im Boden, aber auch in Gewässern befinden oder befunden haben, sind zum Beispiel für Bauherren und -herrinnen von besonderer Bedeutung. Wer Bodendenkmale entdeckt, hat dies unverzüglich der Denkmalfachbehörde oder der Unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der/die Eigentümer/-in und sonstige Nutzungsberechtigte.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Stadtplanung | Bauordnung

Fachbereich Bauen | Wohnen

Kontakt

Herr Wolter