Bibliotheksausweis Ausgabe für Minderjährige
Einen Bibliotheksausweis für Minderjährige erhalten Sie gleich nach Anmeldung in einer Bibliothek.
Volltext
Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis für Minderjährige persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht Kindern und Jugendlichen, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen
Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek
Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
- Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person
Voraussetzungen
Minderjährigkeit im Sinne der Gesetzgebung
Formulare
Formulare: Anmeldeformular
Hinweise (Besonderheiten)
- Kinder können meist ab Schulbeginn (Einschulung) einen eigenen Bibliotheksausweis erhalten.
- Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
- Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
- Eine Anmeldung von Minderjährigen ist nur im Beisein eines Sorgeberechtigten möglich.
Zuständige Stelle
die jeweilige Bibliothek