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Bibliotheksausweis Ausgabe für Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen Transferleistungen

Einen Bibliotheksausweis für Transferleistungsempfänger erhalten Sie gleich nach Anmeldung in einer Bibliothek.

Volltext

Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Hinweis: Hinweis: Die Gültigkeit des Ausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

Rechtsgrundlage(n)

Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek

Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
  • amtlicher Nachweis über staatliche Transferleistung (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Ausbildungshilfen/BAföG)

Voraussetzungen

Transferleistungsberechtigung im Sinne der Gesetzgebung

Bearbeitungsdauer

  • persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
  • per Post: maximal 10 Tage

Formulare

Formulare: Anmeldeformular
 

Hinweise (Besonderheiten)

  • Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
  • Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Zuständige Stelle

die jeweilige Bibliothek

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bibliothek | Archiv

Fachbereich Schule | Kultur | Soziales

Adolf-Grimme-Ring 10
14532 Kleinmachnow