Inhalt

Antrag auf Grundstückteilung Beglaubigung

Sie wollen im Grundbuch bestehenden Flurstücke eines Grundstücks zu einem neuen Grundstück umbuchen und benötigen die Beglaubigung des Antrags durch die Katasterbehörde oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.

Volltext

Durch eine Grundstückteilung können im Grundbuch einzelne oder mehrere Flurstücke eines Grundstücks zu einem neunen Grundstück umgebucht werden. Die öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure und die Vertreter der Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sind befugt, bei Anträgen auf Teilung eines Grundstücks im Grundbuch die Unterschriften zu beglaubigen.

Die Zerlegung von Flurstücken im Liegenschaftskataster und die Teilung von Grundstücken im Grundbuch werden oftmals im Zusammenhang durchgeführt.

Rechtsgrundlage(n)

§ 20 Abs. 1 Buchstabe Nr. 2 des Brandenburgischen Vermessungsgesetztes (BbgVermG)

Erforderliche Unterlagen

Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:

  - Legitimation des Antragstellers (Personaldokument)

  - Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken

Voraussetzungen

Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie im Grundbuch eingetragen oder künftiger Eigentümer sind.

Kosten

Gebühren gemäß der Vermessungsgebührenordnung

Verfahrensablauf

Voranfrage beim Grundbuchamt, Antrag formulieren, Beglaubigung des Antrags, Antragstellung beim Grundbuchamt, Teilung im Grundbuch eintragen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.06.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg - Referat 13

Zuständige Stelle

Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal