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Abwasser

Für Eigentümer/-innen und Erbbauberechtigte besteht Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Abwasserkanalisation. Vorhandene Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben müssen intakt sein. Der Inhalt der Gruben ist mindestens einmal pro Jahr zu entsorgen. Die oberirdische Verrieselung von Abwasser ist verboten.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH (MWA)

Fahrenheitstraße 1
14532 Kleinmachnow