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Abrissarbeiten

Die Absicht, eine bauliche Anlage abzureißen, ist der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landkreis Potsdam Mittelmark spätestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Nicht angezeigt werden müssen der Abriss von baulichen Anlagen sowie anderen Anlagen und Einrichtungen, die nach § 55 Brandenburgische Bauordnung genehmigungsfrei sind. Nicht angezeigt werden muss außerdem der Abriss von Gebäuden mit nicht mehr als 500 Kubikmetern und Wohngebäuden mit nicht mehr als 1000 Kubikmetern umbautem Raum.

Für Baudenkmäler, die in der Denkmalliste des Landes Brandenburg und für bauliche Anlagen, die unter Verwendung gesundheitsschädlicher Baustoffe errichtet worden sind, besteht dagegen grundsätzlich Anzeigepflicht.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Untere Baufsichtsbehörde

Fachdienste Technische Bauaufsicht

Postfach 1138
14801 Bad Belzig