Inhalt

Abfallkompostierung

Pflanzliche Abfälle dürfen auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, kompostiert werden. Erhebliche Geruchsbelästigungen sind dabei auszuschließen. Die Verrottung hat so zu erfolgen, dass keine Schadnager oder andere Wildtiere angelockt werden.
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Haushaltungen und Gärten ist verboten.
Es ist ebenfalls nicht erlaubt, Komposthaufen außerhalb des eigenen Grundstücks anzulegen, oder Gartenabfälle in öffentliche Grünanlagen oder im Wald zu entsorgen.

Rechtsgrundlage