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Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

Wo bekomme ich eine Genehmigung für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland?

Die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus ist im Bereich der anliegenden Grundstücke gestattet, so weit dies für die Zwecke der anliegenden Grundstücke erforderlich ist, und der Gemeingebrauch hierdurch nicht erheblich beeinträchtigt wird. Zu den Rechten des Anliegers im Sinne des vorgenannten Anliegergebrauchs zählen insbesondere Zugang und Zufahrt zu Grundstückenkurzfristiges Abstellen von Gegenständen im Zusammenhang mit dem An- und AbtransportInanspruchnahme der Straße im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen auf Anliegergrundstücken bis zu 10 Tagen und bis zu 10 m2, sofern eine Lagerung auf dem Grundstück nicht möglich ist. Die Inanspruchnahme ist anzeigepflichtig.Der Gebrauch der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus ist, unter Beachtung des vorgenannten, Sondernutzung und bedarf unbeschadet sonstiger Vorschriften der gebührenpflichtigen Erlaubnis. Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis erteilt ist.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare(e)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Untere Verkehrsbehörde

Fachbereich Recht | Sicherheit | Ordnung

Kontakt

Frau Al Nader