Inhalt

Wahlhelfer

Zur Durchführung von Wahlen werden Helfer gebraucht, die deren reibungslosen und ordnungsgemäßen Ablauf sicherstellen. Sie müssen in den Wahllokalen die Stimmzettel ausgeben, die Wählerverzeichnisse kontrollieren und anschließend die Wahlzettel auszählen.

Wahlhelfer arbeiten ehrenamtlich, die Ausführenden bekleiden ein öffentliches Amt auf Zeit und sind somit Amtsträger. Wahlhelfer werden von der kommunalen Wahlbehörde bestimmt und verpflichtet.

Natürlich kann sich jeder Bürger auch freiwillig als Wahlhelfer zur Verfügung stellen.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Fachbereich Büro des Bürgermeisters

Adolf-Grimme-Ring 10
14532 Kleinmachnow

Kontakt

Herr Piecha

Zuständige Stelle

Allgemeine Verwaltung

Fachbereich Büro des Bürgermeisters

Kontakt

Frau Eichler