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Schlichten statt Richten

Das Brandenburgische Schlichtungsgesetz sieht vor, dass in bestimmten Nachbarschaftskonflikten und Ehrverletzungen ein Schlichtungsverfahren obligatorisch ist, bevor solch ein Fall vor Gericht verhandelt wird.

Bereits seit 1996 sorgt in Kleinmachnow eine Schiedsstelle als neutrale Instanz für Schlichtung solcher kleineren Rechtsstreitigkeiten. Die Schiedsstelle ist dabei als Vermittler zwischen den Kontrahenten bemüht, einen Konsens zu finden, fällt aber keine Urteile. Ein ausgehandelter Vergleich ist jedoch ein rechtskräftiger Titel. In 70 Prozent der Fälle ist der Schiedsstelle Erfolg beschieden. Gelingt dies nicht, steht den Betroffenen der Weg zum Gericht frei.

Die Schiedspersonen und ihre Stellvertretungen werden für jeweils fünf Jahre in ihr nicht immer ganz einfaches Ehrenamt berufen. Mit der Neuwahl der Schiedspersonen und deren Stellvertretungen im November 2021 durch die Gemeindevertretung wurden eine zweite Schiedsstelle gegründet und besetzt.

Schiedsfrau Gisela Stahn übernahm bereits ihre sechste Amtszeit als Vorsitzende Schiedsperson und leitet künftig die Schiedsstelle II. Ihre bisherige Stellvertreterin Christa Barth übernimmt den Vorsitz der Schiedsstelle I. Marion Strang-Naumann und Günther Hoffmann stehen ihnen stellvertretend zur Seite.

Schiedsstelle I

Vorsitzende Schiedsperson: Christa Barth
Stellvertretende Schiedsperson: Marion Strang-Naumann

Schiedsstelle II

Vorsitzende Schiedsperson: Gisela Stahn
Stellvertretende Schiedsperson: Günther Hoffmann

Sprechzeiten:

Beide Schiedsstellen sind  jeweils am 3. Dienstag eines Monats von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr erreichbar.
Ort: Rathaus Kleinmachnow Adolf-Grimme-Ring 10, 3. Etage, Sitzungsräume

Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Sprechstunden 2024:

Dienstag, 16.01.2024 | Dienstag, 20.02.2024 | Dienstag, 19.03.2024

Dienstag, 16.04.2024 | Dienstag, 21.05.2024 | Dienstag, 18.06.2024

Dienstag, 16.07.2024 | Dienstag, 20.08.2024 | Dienstag, 17.09.2024

Dienstag, 15.10.2024 | Dienstag, 19.11.2024 | Dienstag, 17.12.2024

Die örtliche Zuständigkeit der Schiedsstellen ist durch eine Aufteilung der Gemeinde Kleinmachnows in zwei Schiedsbezirke vorgegeben:

Bild vergrößern: Schiedsstellenbezirke Kleinmachnow
Schiedsstellenbezirke Kleinmachnow