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Holz sammeln in Kleinmachnows Wäldern ist verboten!

In den letzten Tagen wurde vermehrt illegales Holz-Sammeln im Bannwald beobachtet. Jedoch sind insbesondere die kleinen Waldbiotope in unserer Gemeinde auf das Totholz am Boden angewiesen. Daher ist das Sammeln von Holz im Bannwald und den anderen gemeindeeigenen Waldflächen ausnahmslos verboten.

Unsere Waldflächen haben durch die Trockenheit der letzten Jahre sehr zu kämpfen. Die Gemeindeverwaltung unterstützt deren Regeneration und Weiterentwicklung mit gezielten Maßnahmen. Eine dieser Maßnahmen ist das bewusste „Liegen-Lassen“ von Totholz, welches wertvolle Biomasse für den „Lebensraum Wald“ darstellt. Wird diese Biomasse entfernt, schadet das unseren Wäldern massiv.

Gerade der Bannwald, der im Sinne des §12 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) ein geschützter Erholungswald ist, benötigt aufgrund seiner starken Frequentierung diese Lebenssubstanz.

Denn Totholz in unseren Wäldern

Wir bitten Sie daher nachdrücklich, das Sammeln von Holz im Bannwald und allen anderen Gemeinde-Waldflächen zu unterlassen! Bitte schauen Sie auch nicht weg, wenn Sie andere Mitbürger/-innen beim Holzsammeln beobachten und klären Sie möglichst darüber auf.

Bild vergrößern: Überlebenswichtige Biomasse - Totholz im Bannwald Kleinmachnow © Christoph Thomas
Überlebenswichtige Biomasse - Totholz im Bannwald Kleinmachnow

Holzsammeln in Kleinmachnow – legal oder illegal?

Die Entnahme von Totholz aus den Gemeinde-Waldflächen ist gemäß §15 Abs. 2 und §17 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) nicht gestattet. Das illegale Holzsammeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu 20.000 Euro geahndet wird (§37 Abs. 3 LWaldG).

Wer legal Holz sammeln oder Brenn-/Kaminholz in der nahen Umgebung erwerben möchte, kann sich an das Revier Dreilinden des Forstamtes Grunewald wenden. Die Kontaktdaten und weitere Informationen zu dem Revier Dreilinden finden Sie unter: https://www.berlin.de/forsten/_assets/ueber-uns/struktur-und-organisation/flyer_dreilinden.pdf