Akteineinsicht Bauakten
Der Fachbereich Bauen/Wohnen der Gemeinde Kleinmachnow führt eine Registratur mit Akten zu erteilten Baugenehmigungen. Verfügbar sind Baugenehmigungen teilweise zurückreichend bis 2005. Ältere Bauunterlagen sind im Fachbereich Schule-/Kultur-/Gebäudemanagement, Bibliothek/Archiv einsehbar. Wurde von der Bauaufsicht des Landkreises Potsdam-Mittelmark eine Baugenehmigung erteilt, so erhält der Fachbereich Bauen/Wohnen eine Ausfertigung dieser Baugenehmigung mit dazugehörigen Anlagen, wie z.B. Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Erläuterungen, im Einzelfall auch Unterlagen zu Statik und Brandschutz etc. zur Kenntnis.
Volltext
Einsicht in die Bauakte
Jeder, der eine Bauakte im Fachbereich Bauen/Wohnen einsehen möchte, muss zunächst ein begründetes Interesse geltend machen. Dafür genügt ein schriftlicher Eigentumsnachweis in Form eines Grundbuchauszugs, eines notariell beurkundeten Kaufvertrages oder eines Erbscheins. Dritte benötigen die Einverständniserklärung des Eigentümers.
Ein besonderes Recht zur Einsichtnahme für Kaufinteressenten einer Immobilie gibt es nicht. Vielmehr ist der Fachbereich Bauen/Wohnen in diesen Fällen berechtigt, die Einsicht in die Bauakten zu verweigern.
Die Akteneinsicht ist regelmäßig schriftlich zu beantragen oder rechtzeitig vorher telefonisch anzumelden, weil die Akte aus der Registratur beschafft werden muss. Liegt die Akte bereit, wird derjenige, der Einsicht begehrt, benachrichtigt und kann sie in den Räumlichkeiten des Fachbereiches Bauen/Wohnen einsehen. Gegen Kostenerstattung können Kopien (max. A3) anfertigt werden. Die Einsichtnahme ist gebührenpflichtig und verursacht in einfachen Angelegenheiten eine Verwaltungsgebühr von mindestens 6,40 Euro. Die Höhe der Kosten für die ggf. gewünschte Anfertigung von Kopien und die die Einsichtnahme bestimmt sich nach der „Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung“ in der jeweiligen gültigen Fassung.
Rechtsgrundlage(n)
Formular
- PDF-Datei: PDF, 125 kB) (