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Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters

Entsprechend § 64 Abs. 3 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz - BbgKWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 14], S. 326) zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. März 2017 (GVBl. I/17, [Nr. 6]) und § 31 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) vom 13. September 2023 (GVBL. II/23, [Nr. 60]) wird für das Wahlgebiet der Gemeinde Kleinmachnow Folgendes öffentlich bekanntgemacht:

Wahltermin und Wahlzeit

Die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Kleinmachnow findet am

  • Sonntag, dem 26. Januar 2025

sowie eine etwa notwendig werdende Stichwahl am

  • Sonntag, dem 16. Februar 2025

jeweils in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.


Wahlgebiet und Wahlbezirke

Das Wahlgebiet der Gemeinde Kleinmachnow ist in 15 Wahlbezirke eingeteilt. In der Wahlbenachrichtigung, die die Wahlberechtigten bis zum 5. Januar 2025 erhalten, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die Wahlberechtigten ihr Wahlrecht ausüben können.

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 16:00 Uhr (Öffnung der Wahlbriefe) im Rathaus Kleinmachnow, Adolf-Grimme-Ring 10, Besprechungsräume 1–3 und 3.42 in der dritten Etage sowie in der Bibliothek des Rathauses zusammen. Die Öffnung der Stimmzettelumschläge und Auszählung der Stimmen der Briefwahl erfolgt ab 18:00 Uhr. Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist öffentlich.

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Auf Verlangen des Wahlvorstandes hat sich der Wähler über seine Person auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung wird dem Wähler wieder ausgehändigt. Diese ist dann bei einer möglichen Stichwahl wieder vorzulegen.

Gewählt wird mit einem amtlich hergestellten Stimmzettel, der im Wahllokal für die Wähler bereitgehalten wird. Der Stimmzettel enthält die mit Beschluss des Wahlausschusses zugelassenen Wahlvorschläge. Im Wahllokal hängt ein Muster des Stimmzettels aus.

Jede wahlberechtigte Person kann bei der Wahl nur eine Stimme vergeben, die durch Ankreuzen zweifelsfrei einer Bewerberin/einem Bewerber zuzuordnen ist. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet werden.

Eine wahlberechtigte Person, die einen Wahlschein besitzt, kann an der Wahl im Wahlkreis, für den der Wahlschein gilt,

  1. durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
  2. durch Briefwahl

teilnehmen.

Eine wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann ihre Stimme nur in dem für sie zuständigen Wahllokal abgeben.

Informationen zur Briefwahl

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich bei der Wahlbehörde, Gemeindeamt Kleinmachnow, Adolf-Grimme-Ring 10, Bürgerbüro, 14532 Kleinmachnow, den amtlichen Stimmzettel, den amtlichen Stimmzettelumschlag, den amtlichen Wahlbriefumschlag und das Merkblatt für die Briefwahl beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig dem Wahlleiter übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief kann auch beim Wahlleiter abgegeben werden. Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde ab, so kann die Briefwahl an Ort und Stelle ausgeübt werden.

Bei einer möglichen Stichwahl endet die Frist am 16. Februar 2025, 18:00 Uhr.


Die vollständige Wahlbekanntmachung finden Sie in unserem Amtsblatt; digital als pdf verfügbar unter dem Menüpunkt “Amtsblatt“ im Amtsblatt Nummer 11 vom 25.10.204.

Informationen zu den für Kleinmachnow relevanten Wahlen finden Sie unter dem Menüpunkt “Wahlen“.