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Neue Hundehalteverordnung: Anmeldung nicht vergessen!

Bereits am 1. Juli 2024 trat die neue Hundehalteverordnung in Brandenburg in Kraft. Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf noch einmal hin, denn bislang sind nicht alle Hundehalter der Verpflichtung nachgekommen, die Haltung ihres Tieres beim Ordnungsamt anzuzeigen.

Die neue brandenburgische Hundehalterverordnung knüpft einerseits an die bisherigen Regelungen der alten Hundehalterverordnung an und setzt andererseits bewusst andere inhaltliche Akzente. So unterscheidet die neue Verordnung zwischen Regelungen, die für alle Hunde gelten und solchen für gefährliche Hunde. Mit der Abschaffung der sogenannten Rasseliste wird zudem das Verhalten des Hundes in den Vordergrund gestellt.

Signifikante Änderungen sind unter anderem:

  • Die Haltung eines jeden Hundes ist unverzüglich bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen.
  • Jeder Hund, der älter als acht Wochen ist, ist muss mit einem Mikrochiptransponder gekennzeichnet werden.
  • Es gibt keine gefährlichen Listenhunde mehr. Die Gefährlichkeit eines Hundes ergibt sich nun erst, wenn das Ordnungsamt einen Hund, zum Beispiel aufgrund eines Bissvorfalles, konkret als gefährlich einstuft.

Mit der neuen Verordnung, die übersichtlicher und anwenderfreundlicher sein soll, schafft das Land Brandenburg die Einstufung von Hunden als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde aufgrund der Rasse ab. Zugleich wird auch die Regelung zu Hunden nach der sogenannten 20/40-Regelung aufgehoben. Damit entfällt jetzt auch das Verbot des Haltens von unwiderlegbar gefährlichen Hunden. Zukünftig sollen vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halterin oder des Halters entscheidend für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes sein.

Zu den Regelungen, an denen auch weiterhin festgehalten wird, zählen die Leinen- und Maulkorbpflicht und das Mitnahmeverbot zum Beispiel auf Spielplätze. Auch die Erlaubnispflicht für das Halten von gefährlichen Hunden sowie deren Ausnahmen mit dem Nachweis der Sachkunde und der Zuverlässigkeit bleibt erhalten.

Alle Details zu den erfolgten Änderungen entnehmen Sie bitte direkt der
▶ Brandenburgischen Hundehalterverordnung 

Was Sie jetzt tun müssen

Auch wenn Ihr Hund bereits steuerlich in der Gemeinde Kleinmachnow gemeldet ist, muss die Haltung des Tieres trotzdem noch einmal unverzüglich beim Ordnungsamt angezeigt werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine automatische Übermittlung leider nicht möglich.

Wer die Anmeldung weiterhin versäumt, riskiert ein Bußgeld. ​​Das möchten wir gern vermeiden.
Daher: Bitte jetzt schnell handeln, um später Ärger zu vermeiden!

Bitte nutzen Sie für die Anmeldung folgendes Formular:

Hunde die aufgrund ihrer Größe und/oder Gewichts (40/20-Regelung) bereits zuvor beim Ordnungsamt angezeigt werden mussten, müssen nicht erneut gemeldet werden.

Für die Anmeldung fällt pro Hund eine einmalige Gebühr von 30 Euro an. Ein Gebührenbescheid wird dem Hundehalter zeitnah zugestellt.