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Wichtige Hinweise zur Geflügelpest im Landkreis Potsdam-Mittelmark

Zur Bekämpfung der Geflügelpest hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark ab sofort die Aufstallung (sogenannte Stallpflicht) für den gesamten Landkreis angeordnet. Die Maßnahme soll eine Ausbreitung der hochansteckenden Krankheit verhindern. Wer einen toten Wild- oder Wasservogel findet, sollte diesen umgehend dem Veterinäramt melden.


Zur Eindämmung der Tierseuche hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Die Anordnung zur Aufstallung des Geflügels gilt für den gesamten Landkreis.

Was tun, wenn Sie einen toten Wild- oder Wasservogel finden?

Wer einen toten Wildvogel (zum Beispiel einen Kranich) findet, sollte das Tier nicht anfassen und muss den Fund umgehend dem Veterinäramt melden. Auch ein Verdacht auf Geflügelpest muss dem Veterinäramt sofort gemeldet werden:



Hintergrund: Die Geflügelpest – auch als Vogelgrippe oder Aviäre Influenza (Subtyp H5N1) bezeichnet – ist eine durch Viren verursachte, hochansteckende Tierseuche. Sie tritt vor allem bei Haus- und Wildvögeln auf und kann für Geflügelbestände schwerwiegende Folgen haben. Ziel der getroffenen Maßnahmen ist es, eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern und gesunde Bestände zu schützen.

Weitere Informationen zum derzeitigen Geflügelpestaufkommen und die Mitteilung des Landkreises Potsdam-Mittelmark finden Sie hier.