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Grundsteuerreform – Wie geht es weiter?

Wer bisher noch keine Grundsteuererklärung abgegeben hat, sollte dies schnellstens vornehmen, sonst drohen Verspätungszuschläge. Alle, die bereits Ihre Erklärungen abgegeben haben, erhalten Grundsteuerwertbescheid und einen Grundsteuermessbescheid. Auf dieser Grundlage ermittelt die Gemeinde die neuen Hebesätze.

Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg mussten bis zum 31. Januar 2023 für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Auch wenn diese Frist nun verstrichen ist, besteht die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung weiter. Wir empfehlen dringend, dies ggf. nachzuholen. Das Finanzamt wird noch ein Erinnerungsschreiben an alle Eigentümer versenden die bisher keine Erklärung abgegeben haben. Erfolgt auch dann keine Reaktion, muss der/die Eigentümer/-in mit einer Festsetzung von Verspätungszuschlägen und einer Steuerschätzung durch das Finanzamt rechnen.

Ich habe die Grundsteuererklärung abgegeben. Wie geht es jetzt weiter?

Nach der Abgabe der Grundsteuerwerterklärung erhalten Sie von Ihrem Finanzamt:

  • den Grundsteuerwertbescheid und
  • den Grundsteuermessbescheid

Die Bescheide befinden sich regelmäßig in einem Umschlag.

Wichtig: Die beiden Bescheide des Finanzamtes enthalten keine Zahlungsverpflichtung und geben auch nicht Auskunft darüber, in welcher Höhe Sie künftig Grundsteuer an die Gemeinde zu entrichten haben.

Die Gemeinde Kleinmachnow erhält vom Finanzamt auf elektronischem Wege die neu berechneten Grundsteuermessbeträge. Diese Übermittlung soll bis Mitte des Jahres 2024 abgeschlossen sein. Erst dann kann die Gemeinde den Hebesatz ermitteln.

Wichtig: Bei der Ermittlung des neuen Hebesatzes unterliegt die Gemeinde der Aufkommensneutralität. Das bedeutet, dass das Grundsteuervolumen der Gemeinde weder steigen noch sinken darf!

Weitere Informationen und Erläuterungen zu dem Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid finden Sie auf der Internetseite des Finanzamtes Brandenburg.


Informationen zur Grundsteuerreform in Kürze

Bisher wurde die Grundsteuer aufgrund von Einheitswerten berechnet. Diese Werte stammten in den ostdeutschen Ländern aus dem Jahr 1935 beziehungsweise in den westdeutschen Ländern aus dem Jahr 1964. Doch die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstückes wird durch diese Werte nicht mehr widergespiegelt und gleichartige Grundstücke werden unterschiedlich behandelt.

Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb im Jahr 2018 entschieden, dass eine Neubewertung erfolgen muss. In Brandenburg wird das Grundsteuer-Reformgesetz des Bundes angewendet.

Waren Sie am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz oder Teil-, Mit- oder Allein Erbbauberechtigte / Erbbauberechtigter, mussten Sie bis spätestens 31.01.2023 eine Grundsteuerwerterklärung elektronisch oder postalisch abgeben.

Für die elektronische Abgabe können Sie sowohl private Softwareanbieter als auch das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung ,,Mein ELSTER‘‘ nutzen. Auf der Internetseite des Finanzamtes Brandenburg finden Sie zur Unterstützung beim Ausfüllen diverse Klickanleitungen für die Erstellung der Grundsteuerwerterklärung.

Sollten Sie keine Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Erklärung haben, können Sie die Grundsteuerwerterklärung auch in Papierform abgeben. Die Steuererklärungsformulare erhalten Sie zum Download auf der Website des Finanzamtes Brandenburg und als Papiervordrucke beim zuständigen Finanzamt.

Welche Daten müssen Sie angeben?

Bitte beachten Sie, dass die Steuererklärungen zur Grundsteuer nicht gegenüber der Gemeinde Kleinmachnow, sondern gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben sind. Hier finden Sie eine Checkliste, welche Daten bei der Grundsteuerwerterklärung anzugeben sind.



Unterstützungsangebote des Finanzamtes

Auf der Website Finanzamtes Brandenburg finden Sie Informationen und Hilfestellungen rund um die Grundsteuerreform in Brandenburg.

  • Dort erhalten Sie Hilfe bei der Abgabe der Grundsteuerwerterklärung und werden bei Bedarf auch zum Portal ,,Mein ELSTER‘‘ unter https://www.elster.de/eportal/start weitergeleitet. Dort finden Sie eine Verlinkung zum Informationsportal Grundstücksdaten und können unter anderem den für Ihr Grundstück geltenden Bodenrichtwert abrufen.
  • Dort finden Sie verschiedene Klickanleitungen für die Erstellung der Grundsteuerwerterklärung mit „Mein ELSTER“.
  • In den Servicestellen der Finanzämter finden Sie Unterstützung bei der Einrichtung (Registrierung) eines ELSTER-Benutzungskontos.


Weitere Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie im FAQ auf der Webseite des Finanzamtes Brandenburg. Darüber hinaus beantwortet Ihnen das Finanzamt Brandenburg unter der Info-Hotline alle Fragen zur Grundsteuerreform:

Telefon: +49 0331 200 600 20
MO bis DO von 9 bis 16 Uhr
FR 9 bis 14 Uhr

03.03.2023