Gemeinde Kleinmachnow straft illegale Wildschweinfütterung ab
Die Fütterung von Wildschweinen ist verboten gem. § 6 Abs. 4 Ortsrecht. Und zwar aus gutem Grund: Durch Fütterung werden die Tiere an den Menschen gewöhnt, man spricht auch von Domestizierung. Der menschliche Geruch wird von den Schweinen mit leckerem Essen anstelle von Angst vor Jagd verbunden. Der natürliche Fluchttrieb wird somit ins Gegenteil verkehrt. Das Ergebnis sind Schweine, die sich in Vorgärten und öffentlichen Grünanlagen sauwohl fühlen und diese als Rückzugsorte nutzen.
Aus diesem Grund kontrolliert das Ordnungsamt regelmäßig bekannte und weniger bekannte Futterstellen. Aktuell konnte jetzt auch ein Täter überführt werden und mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Und dieses hatte es in sich - 600 Euro kostete die falsch verstandene Tierliebe. Das Ordnungsamt bleibt auch in Zukunft wachsam und wird konsequent gegen die Fütterung von Wilschweinen einschreiten. Die Ordnungsgelder können im Einzelfall bis zu 1000 Euro betragen.