Corona
Was gibt es Neues in Sachen Corona? Welche Regeln gelten aktuell? Wir stellen Ihnen hier Verordnungen, Informationen und Zahlen zur Corona-Entwicklung in der Region zusammen.
Corona | Testen und Impfen
Impfen in den Kammerspielen
Kleinmachnower Ärztinnen und Ärzte bieten in den NEUEN KAMMERSPIELEN in Kooperation mit der Gemeinde Kleinmachnow IMPFTERMINE an. Je nach Verfügbarkeit der Impfstoffe und Nachfrage werden Termine online freigeschaltet und können gebucht werden unter: www.coronatest-tks.de
Informationen zum Thema Impfung
- Hier finden Sie eine Liste der Arztpraxen in Potsdam Mittelmark (Kleinmachnow inklusive), die Impfungen anbieten
- Online-Termine für Impfungen im Ernst von Bergmann-Klinikum in Bad Belzig finden Sie hier
- Informationen zum Impfen in Brandenburg finden Sie unter «Brandenburg impft«
In den Berliner Impfzentren werden an allen Tagen Spontanimpfungen angeboten. Die jeweilige Auslastung wird über ein Ampelsystem angezeigt. Impfwillige können auch weiterhin online oder über die Hotline unter 030/9028-2200 einen Termin in einem der Berliner Impfzentren vereinbaren. Informationen zur Verfügbarkeit bzw. Auslastung der Impfzentren finden Sie hier: https://wirhelfenberlin.de/#termine-dashboard
Testzentren in Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf (TKS) und der Region
Kostenlose Bürgertests gibt es in Kleinmachnow hier:
- Neue Kammerspiele | Karl-Marx-Straße 18 | MO – FR, 8 – 12 Uhr
- Sportforum Kleinmachnow | Fontanestraße | MO – FR, 15 – 19 Uhr und SA + SO, 10 – 15 Uhr
- Corona Boder Point | Föhrenwald 35 | MO – SO, 7 – 22 Uhr
Testzentren in TKS finden Sie nach wie vor unter www.coronatest-tks.de. Terminbuchungen sind online möglich.
Übersichten zu Testzentren in der Region finden Sie hier:
- Testzentren in Brandenburg: https://brandenburg-testet.de/bb-testet/de/
- Testzentren in Berlin: https://www.berlin.de/corona/testzentren/
Für PCR-Tests (kostenpflichtig) steht zudem weiterhin das Labor Dedimed-Europarc zur Verfügung:
- DEDIMED Europarclabor | Heinrich-Hertz-Straße 3a | Europarc Dreilinden
Öffnungszeiten: MO – FR, 10 – 17 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.
Telefon: +49 33203 879-420 oder -425
Ausführliche Informationen und FAQ´s zum Thema Corona finden Sie auf kkm.brandenburg.de/kkm/de/. Infos zum Thema Corona-Tests finden Sie auf www.brandenburg-testet.de.
Corona | Aktuelle Lage im Kreis und in Kleinmachnow
Corona-Lagebild in Potsdam-Mittelmark: Stand 16.5.2022
Gesamtfälle |
Neue Fälle |
Fälle 7 Tage |
Verstorbene |
7-Tage-Inzidienz |
---|---|---|---|---|
65.325 |
0 |
852 (-1) |
282 |
390,9 (+0,5) |
Corona-Lagebild in Kleinmachnow: Stand 11.5.2022
Gesamtfälle |
Aktuell Infizierte |
Neue Fälle |
Genesene |
Verstorbene |
---|---|---|---|---|
5.114 |
17 |
15 |
5069 |
28 |
Hinweis: Die Daten können aufgrund unterschiedlicher Datenstände bei den Abfragen von den untenstehenden offiziellen Landeszahlen abweichen. Die Differenzzahlen beziehen sich auf die Zahlen der letzten Veröffentlichung des Landkreises. Aktuelle Zahlen für die Landkreise finden Sie auch auf den Seiten des Landes Brandenburg.
Corona | Was bedeutet 2G, 2G+ und 3G?
2G-Plus-Regel:
Die 2G-Plus-Regel gilt derzeit in vielen Bundesländern in der Gastronomie, unter anderem in Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen, teilweise auch bei Veranstaltungen. Nach der 2G-Plus-Regel haben nur vollständig geimpfte oder genesene Personen Zutritt, die zusätzlich das negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests vorlegen können. Für Personen mit AuffrischImpfung (Booster-Impfung) entfällt die zusätzliche Testpflicht bei 2G-Plus.
2G-Regel:
Die 2G stehen für vollständig geimpft oder genesen. Wenn die 2G-Regel gilt, dürfen nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, den Ort oder die Veranstaltung besuchen. Ein negativer Corona-Test reicht nicht aus.
3G-Regel:
3G steht für vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet. Nach der 3G-Regel dürfen nur Personen bestimmte Orte oder Veranstaltungen besuchen, die eine vollständige Impfung oder eine Genesung oder einen negativen Test nachweisen können. Wenn die 3G-Regel gilt, sind als Tests Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests möglich. Die 3G-Regel gilt bundesweit im Öffentlichen Personennahverkehr und in den Zügen des Regional- und Fernverkehrs sowie am Arbeitsplatz. In Bus und Bahn darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Am Arbeitsplatz darf der Schnelltest bis zu 24 Stunden, der PCR-Test bis zu 48 Stunden alt sein.
(Quelle: www.infektionsschutz.de)