Ab Mai 2025: Neue Regeln für Passfotos
Zum 1. Mai 2025 tritt eine wichtige Änderung im Pass- und Ausweiswesen in Kraft. Dann gilt das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen“, das die Anforderungen an die Erstellung und Übermittlung von Passbildern deutlich verschärft. Biometrische Fotos dürfen ab diesem Zeitpunkt nur noch digital in Behörden oder in zertifizierten Einrichtungen oder Fotostudios aufgenommen und über einen sicheren elektronischen Kanal direkt an die Pass- bzw. Ausweisstelle übermittelt werden.
Damit haben ausgedruckte Passfotos für Personalausweise oder Pässe grundsätzlich ausgedient. Ab Mai 2025 dürfen hierfür ausschließlich digital übermittelte Lichtbilder verwendet werden. Ziel dieser Regelung ist es, die Digitalisierung weiter voranzutreiben und Bildmanipulationen – insbesondere sogenanntem „Morphing“ – vorzubeugen.
Was bedeutet das für Antragstellerinnen und Antragsteller in Kleinmachnow?
- Bis einschließlich 29. April 2025 – also dem letzten Sprechtag vor Inkrafttreten des Gesetzes – nimmt das Rathaus Kleinmachnow noch gedruckte biometrische Passbilder entgegen.
- Ab voraussichtlich 5. Mai 2025, dem ersten Sprechtag nach der gesetzlichen Umstellung, werden – soweit die technischen Voraussetzungen in Betrieb sind – ausschließlich digital übermittelte Passfotos angenommen, die den neuen Vorgaben entsprechen.
- Im Rathaus stehen zwei Fotoautomaten zur Verfügung, mit denen digitale Aufnahmen direkt vor Ort gemacht werden können. Das kann zum Beispiel während der Wartezeit bis zum Aufruf im Bürgerbüro geschehen. Die Nutzung kostet voraussichtlich 6 Euro.
- Auch weiterhin wird es möglich sein, Passfotos von zertifizierten Fotostudios oder Einrichtungen wie beispielsweise Drogeriemärkte machen zu lassen. Die Einrichtung oder das Fotostudio muss dafür allerdings zertifizieren sein. Man erhält dort einen QR-Code. Über diesen kann das Bild in der zuständigen Pass- bzw. Meldebehörde abgerufen werden.
Hintergrund der Neuregelung für Personalausweis- und Passfotos
Die gesetzliche Grundlage wurde bereits im Jahr 2020 geschaffen: Bundestag und Bundesrat beschlossen das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen im Herbst 2020. Einige Teile traten unmittelbar in Kraft – etwa die Pflicht zur Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Ausweis. Die Einführung der digitalen Fotoübermittlung wurde jedoch zunächst verschoben, da hierfür erst die technische Infrastruktur aufgebaut werden musste.
Ob es eine Übergangsregelung für bereits vorhandene Passfotos auf Papier geben wird, ist derzeit noch offen. Über mögliche Entwicklungen halten wir Sie über unsere Online-Kanäle auf dem Laufenden.