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Wildschwein-Info

Sie kommen regelmäßig vorbei, und meist haben sie auch noch reichlich Nachwuchs im Gefolge: Wildschweine sorgen immer wieder für aufgewühltes Grün im Ort. Gut gewässerte Gärten, leicht aufzuwühlender Boden und reichlich Nahrung darin – das ist im wahrsten Sinne des Wortes ein gefundenes Fressen für die heimischen Wildschweine.  Es gilt also, achtsam zu sein und den Tieren möglichst aus dem Weg zu gehen.

Die Wildschweine fühlen sich hier leider nach wie vor wohler als draußen im Revier, wo die Jagdpächter und ihr Team einen sicheren Abschuss gewährleisten können. Wir haben für Sie daher hier einige Infos zum Thema zusammengestellt.

Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Jagdpächter leiten sich aus dem Bundesjagdgesetz und dem Brandenburgischen Jagdgesetz ab. Über die eigentliche Jagd hinaus kann eine Bejagung der befriedeten Bezirke auch innerhalb der Gemeinde Kleinmachnow erfolgen. Dafür wäre jedoch eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Jagdbehörde erforderlich, die uns bedauerlicherweise schon seit knapp drei Jahren nicht mehr erteilt wird. Die Untere Jagdbehörde weist darauf hin, dass in befriedeten Bezirken primär Abwehrmaßnahmen wie Zäune und Duftstoffe heranzuziehen seien. Es gilt stets: Sicherheit vor Erfolg! Eine Schussabgabe innerhalb des Ortes ist meist aus Sicherheitsgründen nicht zu verantworten.

Die Gemeinde oder die Pächter sind grundsätzlich nicht für Schäden auf Grundstücken verantwortlich, die das Wild auf diesen anrichtet (zum Beispiel in Gärten). Hier sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, ihr Eigentum durch geeignete Mittel (stabile Zäune) zu schützen. Dies gilt im Besonderen für Grundstücke, die unter anderem unmittelbar am Bannwald liegen. Bitte beachten Sie, dass diese Grundstücke nach dem Jagdrecht befriedet sind, und dort die Jagd grundsätzlich zu ruhen hat.

Die Lösung der "Wildschwein-Problematik" liegt auch keinesfalls allein in der Jagd. Vielmehr sind die Ursachen dafür zu beseitigen, dass sich die Wildschweine innerhalb der Orte so sauwohl fühlen. Bitte bedenken Sie aber auch, dass Schwarzwild kein Schädling ist, und Jäger keine Schädlingsbekämpfer oder Kammerjäger sind. Bürger, die ins Grüne ziehen, müssen auch eine Bereitschaft entwickeln, mit der Situation Wild umzugehen.

So können Sie einen Beitrag zur Reduzierung der Schwarzwildproblematik im Ort leisten:

Bitte...

  • schützen Sie Ihr Eigentum vor ungebetenen Besuchern durch geeignete Einfriedungen oder Zäune!
  • unterlassen Sie jede Art der Fütterung des Wildes! (Das Füttern wilder Tiere ist verboten und kann nach dem Brandenburgischen Jagdgesetz (§ 41, Abs. 2) mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro bestraft werden.)
  • kompostieren Sie keine Essensreste im Garten!
  • sammeln Sie Fallobst auf, denn es lockt Wild an!
  • stellen Sie Ihre Mülltonnen am Entsorgungstag erst morgens raus, damit sie nicht über Nacht von den Wildschweinen umgeworfen und geplündert werden!
  • entsorgen Sie keine Abfälle (auch keine Grünabfälle) auf dafür nicht geeigneten Flächen (hierzu zählt z. B. auch der Bannwald)!

Die Jagdpächter und ihr Team sind im Einsatz, um die genossenschaftlichen Flächen in Kleinmachnow und Stahnsdorf zu bejagen. Die Jäger sind mit Signalwesten ausgestattet, die sie als Gemeindejäger deutlich kennzeichnen. Bitte behindern Sie die Jäger in ihrer Arbeit keinesfalls und folgen Sie deren Sicherheitshinweisen!

Da die Sicherheit selbstverständlich immer an erster Stelle steht, darf eine Schussabgabe nur dort erfolgen, wo eine Gefahr für Menschen ausgeschlossen ist. Dies ist auf Straßen und Wegen in bewohnten Bereichen kaum der Fall! Umso wichtiger ist es daher, die Jagdeinrichtungen, die von den Jägern an geeigneten Stellen platziert wurden, zu akzeptieren und zu respektieren. So sind Hochsitze nötig, um einen Schuss von oben nach unten abgeben zu können, sodass der Erdboden als Fangschutz für die Kugeln dient.

Doch leider gibt es immer wieder vermeintliche „Tierschützer“, die sich an diesen Hochsitzen auslassen. Mehrfach wurden diese in den vergangenen Jahren zerstört. 2021 wurde sogar ein Ansitz angezündet – und das bei Waldbrandstufe 5. Außerdem werden die Hochsitze manipuliert, angesägt und mit Kot beschmiert, sodass sich die Jäger sogar beim bloßen Besteigen eines Hochsitzes in Gefahr begeben. Zum Glück ist noch keiner von ihnen wegen solcher Aktionen zu Schaden gekommen.

Einen Bericht über das Vorgehen unserer Jagdpächter finden Sie in unserer Rubrik Aktuelles.


Häufig gestellte Fragen zum Thema Wildschweine in Kleinmachnow:

Wieso ist Kleinmachnow so beliebt bei den Wildschweinen?

Die Tiere folgen noch immer uralten Wildwechseln und stören sich zunächst nicht daran, dass dort nun Häuser stehen. Im Gegenteil - sobald sie bei ihren nächtlichen kilometerweiten Wanderungen auf Nahrung stoßen, kommen sie immer wieder gerne vorbei. Und Nahrung finden sie hier jede Menge! Das beginnt auf den Maisfeldern der Region; geht weiter mit den Eicheln der Straßenbäume, mit Fallobst in den Gärten und mit einem reichen Angebot an Egerlingen und Larven in gut gewässerten Gärten und Komposthaufen. Leider gibt es auch Menschen im Ort, die meinen, Wildtiere füttern zu müssen und regelrechte Futterstellen einrichten. Warum sollen sich die Tiere dann noch die Mühe machen, im Wald nach Futter zu suchen?
Sofern Sie auf Spielplätzen beobachten können, dass die Tiere aus der Deckung herauskommen, sobald sie die Anwesenheit von Menschen bemerken, kann man davon ausgehen, dass sie hier bereits häufig gefüttert wurden. Menschen, die so gedankenlos handeln, ist dann der häufige Besuch der Tiere an diesen Stellen zu verdanken.

Wie können Bürger sich und ihre Gärten schützen?

Verantwortlich für den Schutz des Grundstücks ist der Eigentümer selber und nicht die Kommune. Gegen Wildschweine im Garten helfen nur stabile und lückenlose Zäune – auch zwischen Nachbargrundstücken – die mindestens bis auf den Boden reichen. Maschendraht wird von den kräftigen Tieren einfach weggeschoben. Tore müssen stabil und natürlich stets fest geschlossen sein. Auch die Verlockungen zu reduzieren, kann schon helfen, das heißt: Verzicht auf den Komposthaufen und übermäßige Wässerung des Gartens. Fallobst sollte stets aufgesammelt werden.

Was kann man tun, wenn die Wildschweine doch in den Garten gelangt sind?

Wenn Wild auf Privatgrundstücken festgestellt wird, ist grundsätzlich Ruhe zu bewahren, Schwarzwild ist zwar wehrhaftes Wild, aber kein Raubwild. Gefahr entsteht in der Regel nur dann, wenn die Tiere bedrängt werden oder eine Schutzfunktion für den Nachwuchs aus Bedrängen oder Verjagen geweckt wird. Dem Wild ist grundsätzlich mit Respekt zu begegnen. Um es zu vertreiben, ist Anschreien effektiver als mit dem Regenschirm herumzufuchteln, empfehlen die Jäger. Machen Sie Lärm, wird es den Tieren ungemütlich und sie ziehen weiter, sofern man sie nicht in die Enge getrieben hat. Also: Abstand halten und Ausweg nicht versperren!

Was tun bei Begegnungen im Wald?

Ruhig verhalten, am besten einen anderen Weg nehmen und die Tiere keinesfalls bedrängen. Geraten sie in Panik, können die Wildschweine Menschen durchaus umrennen und dabei verletzen. Das wirkt zwar wie ein Angriff, ist aber doch mehr eine kopflose Flucht. Eher schon kommen sie näher, in der Erwartung gefüttert zu werden. Als größte Gefahr sehen die Wildschweine, vor allem, wenn Frischlinge zu beschützen sind, frei laufende Hunde an. In der Tierklinik Düppel wurden schon viele Hunde verarztet, nachdem sie mit Wildschweinen aneinandergeraten sind. Keiner dieser Hunde war angeleint unterwegs!

Wieso schießen die Jäger nicht mehr Wildschweine?

Vom Schuss des Jägers darf niemals eine größere Gefahr ausgehen als vom Wildschwein selbst. Daher wird nur dort geschossen, wo es einen sicheren Kugelfang gibt, zum Beispiel ein Lärmschutzwall hinter dem Schwein, oder das Erdreich, wenn der Jäger eine erhöhte Position hat. Leitern und Hochstände an verschiedenen bejagbaren Flächen im Ort soll diese sichere Schussabgabe ermöglichen.  Im Straßenraum ist die Schussabgabe zu gefährlich, da es zu unberechenbaren Querschlägern kommen kann. Auch nahe der Autobahn ist ein Schuss riskant, denn auch wenn ein Tier erlegt wird, flüchten alle anderen vielleicht in Panik direkt in den Verkehr. Nicht auszudenken, was dort geschehen kann. Selbst im Wald ist die Schussabgabe nicht immer möglich, da es sehr beliebte Naherholungsgebiete sind.

Was ist mit einer Antibabypille für Wildschweine?

Hier gibt es zwar Entwicklungen, doch kann das nur in Gehegen funktionieren, denn sonst müssten diese Medikamente hoch dosiert als Köder ausgelegt werden. Diese könnten dann auch von anderen Tieren, zum Beispiel von Hunden, gefressen werden. Da Wildschweine aber auch gejagt werden und schließlich auf dem Teller landen, würden die Medikamente auch in den menschlichen Körper gelangen und dort noch weiter wirken.

Kann man die Tiere kastrieren?

Dazu müsste man sie zunächst mit einem Schuss betäuben, um sie zu fangen. Zum einen kann man sie dann auch gleich richtig abschießen, und zum anderen ist das Aussetzen einmal gefangener Wildschweine verboten.

Kann man Wildschweine dauerhaft vertreiben?

Wenn Bachen auf brachliegenden Grundstücken gefrischt (geworfen) haben, dann sollte man die Tiere einfach in Ruhe lassen. Die Bachen finden sich nach dem Frischen wieder in Rotten zusammen und verlassen das Grundstück auch wieder. Unterstützt wird das Abwandern durch Vermeidung von Nahrung auf dem Grundstück oder in dessen Nähe.

Ein Vertreiben des Wildes ist weder sinnvoll noch ungefährlich, da das Wild in der Regel dann von dem einen in das andere Grundstück verdrängt wird und auch jederzeit wieder in das ungesicherte Grundstück zurückkehren kann. Die betroffenen Grundstücke sind in der Regel untereinander offen. Bürger, die nicht wollen, dass Wild in ihre Grundstücke eindringt, müssen sich durch geeignete Zäune schützen, Türe und Tore verschließen und alle Nahrungsanreize entfernen. Für das Strecken (Töten) von Frischlingen und der Bache in den Grundstücken fehlt die rechtliche Grundlage und die Jäger lehnen dies aus jagdethischen Gründen ab. Der Abschuss kommt nur als letztes Mittel bei Gefahr in Verzug, Schaffung der Rechtssicherheit und in Zusammenarbeit mit der Polizei inklusive Durchführung aller Sicherungsmaßnahmen in Betracht.