
Broschüre „Volksgesetzgebung im Land Brandenburg“
Um dem zunehmende Interesse der Brandenburgischen Bürger/innen an der Nutzung politischer Gestaltungsmöglichkeiten wie Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheidungen, gerecht zu werden, wurde eine Broschüre des Innenministeriums in überarbeiteter Form neu aufgelegt. Interessierte erhalten sie demnächst kostenlos u.a. im Bürgerbüro im Rathaus Kleinmachnow.
Die Broschüre „Volksgesetzgebung im Land Brandenburg“ im handlichen Taschenformat wurde für die Neuauflage an die gesetzlichen Bestimmungen der vergangenen Jahre angepasst und um die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen erweitert. Sie erläutert die Grundzüge des dreistufigen Volksgesetzgebungsverfahrens und soll den Bürger/innen die Möglichkeiten zur Wahrnehmung ihrer politischen Mitwirkungsrechte aufzeigen und erleichtern.

Unterstützung von Volksbegehren
Volksbegehren können durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden.
In Kleinmachnow zur Unterschrift berechtigt sind alle stimmberechtigten Bürger und Bürgerinnen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und in Kleinmachnow ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben.
Amtliche Eintragungsstelle ist das
Bürgerbüro im Rathaus Kleinmachnow, Adolf-Grimme-Ring 10
Öffnungszeiten | |
Montag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Auch eine Eintragung mittels Eintragungsschein (Brief) ist möglich!
Eintragungsberechtigte Bürger Kleinmachnows oder eine von ihnen bevollmächtigte Person können dies über unser ⇰ Kontaktformular beantragen.
Sie können auch das folgende Formular nutzen und es uns per Post oder Fax zukommen lassen oder es persönlich im Bürgerbüro abgeben.
Fax: 033203 877 2999
Bei der Beantragung ist der Titel des Volksbegehrens zu nennen sowie zwingend das Geburtsdatum anzugeben.
Aktuell laufende Volksbegehren: