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Freie Fahrt für Radler
Nun ist es offiziell: Nachdem am Zehlendorfer Damm zwischen Bäkemühle und Berliner Stadtgrenze die Beschilderung angepasst wurde, können Radfahrer dort auch auf die Fahrbahn wechseln. Die Radwegebenutzungspflicht ist dann aufgehoben.

Damit wird ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes und der daraus resultierenden verkehrsrechtlichen Anordnung der Unteren Verkehrsbehörde, die im März dieses Jahres die Gemeinde erreichte, Folge geleistet.
Da es nicht allein mit dem Aufstellen neuer Schilder getan ist, waren zuvor mit allen beteiligten Akteuren Beratungen über die Art und Weise der Umsetzung erforderlich. Gemeindeverwaltung, das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung sowie das Landesstraßenamt waren hierbei einzubinden. Letzteres hat nun die Schaltungen der drei Ampelanlagen entlang des Zehlendorfer Damms so eingestellt, dass auch Radfahrern genug Zeit bleibt, die Kreuzungen zu passieren. Zusätzlich wurden dort Markierungen auf die Fahrbahn aufgebracht, um an der Ampel Aufstellflächen für Radler jeweils vor den Autos zu schaffen.
Radfahrer, die sich nicht in den Autoverkehr begeben wollen, können weiterhin die früheren Radwege befahren. Diese sind nun aber als Gehweg ausgeschildert, mit dem Zusatz „Radfahrer frei“. Das heißt jedoch, dass Fußgänger absoluten Vorrang haben, keinesfalls bedrängt werden dürfen, und für Radfahrer nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Außerdem gilt die Freigabe nur auf dem in Fahrtrichtung rechten Gehweg.
erstellt am 13.06.2019