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Diskussionsthema Schule - Ein paar Fakten

Die aktuelle Haushaltslage der Gemeinde und der Zwang, nun mit einer neuen finanziellen Situation umgehen zu müssen, brachte ein Thema mit Macht in die öffentliche Diskussion, mit dem sich Kleinmachnow schon seit einigen Jahren auseinandersetzen muss: die sinkende Kinderzahl und die damit verbundene geringer werdende Auslastung der drei bestehenden Grundschulen im Ort.

Wir haben allergrößtes Verständnis dafür, wenn Eltern in Sorge darüber sind, dass ihren Kindern womöglich ein Schulwechsel bevorstehen könnte. Es gibt aber leider auch Fakten, die sich nicht einfach ignorieren lassen. Diese haben wir für alle Interessierten hier einmal zusammengestellt und bitten darum, im Sinne einer fairen Diskussion und Abwägung auch die Seite der Verwaltung wahrzunehmen.


1) Die Gemeinde Kleinmachnow ist Schulträger, welche Aufgaben sind damit verbunden?

  • Stellung der Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen, Lehrmittel und des sonstigen Personals (Schulhaustechnik und Schulsekretariat) entsprechend der Genehmigung
  • Unterstützung der Selbstständigkeit der Schule gemäß § 7 BbgSchulG

Sind die Voraussetzungen (vgl. § 103 BbgSchulG) für die Fortführung einer Schule nicht mehr erfüllt, soll der Schulträger die Änderung oder Auflösung der Schule beschließen. Kommt der Schulträger dem nicht nach, kann die Kommunalaufsichtsbehörde mit dem für Schule zuständigen Ministerium die Änderung oder Auflösung einer Schule anordnen (§105 BbgSchulG).

2) Welche Aufgaben hat das staatliche Schulamt?

  • Fach- und Dienstaufsicht über die Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft
  • Ausstattung der Schulen mit Lehrerstellen
  • Inhaltliche, organisatorische und planerische Gestaltung der Schulen
  • Entscheidung über die Einrichtung von Klassen anhand der Schülerzahlen

3) Wie werden Klassen eingerichtet, und wer ist dafür zuständig?

Über die Einrichtung von Klassen und damit die Zügigkeit (= Anzahl der Klassen eines Jahrganges) entscheidet das staatliche Schulamt und nicht wie teilweise kommuniziert die Gemeindevertretung. Die Verteilung der Züge auf die Grundschulen ist laufende Verwaltungstätigkeit. In besonderen Ausnahmefällen kann diese Entscheidung mit in die Gemeindevertretung genommen werden.

Die Aufnahmekapazität der Schulen wird nach der Gesamtschülerzahl der Jahrgangsstufe 1 des Schulträgers sowie den räumlichen Bedingungen der Schulen festgelegt, hier gilt die Verwaltungsvorschrift Schulbetrieb. Die Gesamtanzahl des Jahrganges wird durch den Frequenzrichtwert (aktuell: 23) dividiert. Das Schuljahr 2024/25 wurde in Kleinmachnow mit 144 Kindern geplant, sodass 6 erste Klassen zu bilden wären. Aktuell sind es 136 Kinder, die im Sommer eingeschult werden.

4) Welche Grundsätze gibt es bei der Organisation des Unterrichtsbetriebes?

Alle Beteiligten sind verpflichtet, die Ermessensspielräume verantwortungsvoll zu nutzen und auf einen effektiven Personaleinsatz, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der Klassen pro Jahrgang hinzuwirken.

Für Grundschulen sind gemäß §106 BbgSchulG Schulbezirke zu bilden (vgl. Schulbezirkssatzung der Gemeinde Kleinmachnow).

5) Welche Vorteile hat eine mehrzügige Grundschule im Vergleich zu einer einzügigen?

  • Die Stundenausstattung ermöglicht größere Gestaltungsspielräume bei der Umsetzung konzeptioneller Inhalte. So kann eine einzügige Grundschule in der Jahrgangsstufe 5 maximal 2 Lerngruppen in der Leistungsdifferenzierung in Mathematik und Deutsch anbieten, eine dreizügige Grundschule dagegen 6 Lerngruppen.
  • Größere Schulen erlauben vielfältigere Angebote und einen höheren Anteil an Zusatzunterricht, da sich die Ausstattung mit Zusatzunterricht zur Förderung, Teilung oder fakultativen Angeboten nach der Gesamtschülerzahl richtet.
  • Parallelklassen ermöglichen den fachlichen Austausch in der Jahrgangsstufe und bieten Vergleichsmöglichkeiten im Hinblick auf die Qualitätsentwicklung der Schule.
  • Ein ausgewogener Fachlehrereinsatz ist besser zu gewährleisten, da an einer einzügigen Grundschule die Ausstattung mit Lehrerwochenstunden geringer ist als an einer mehrzügigen Grundschule. Somit stehen an mehrzügigen Grundschulen mehr Lehrkräfte zur Verfügung.
  • Eine mehrzügige Grundschule verfügt über vielfältigere Möglichkeiten in der Einsatz- und Vertretungsplanung.

6) Warum soll eine funktionierende Schule nicht mehr genutzt werden?

Die Diskussion um unsere drei Schulstandorte ist schon eine ganze Weile im Gange. Die Zahl der Kinder in Kleinmachnow geht seit Jahren kontinuierlich zurück. Für das nächste Schuljahr wurden an unseren kommunalen Grundschulen nach derzeitigem Stand 136 Kinder angemeldet. Auch künftig muss von weiter sinkenden Kinderzahlen ausgegangen werden. Selbst wenn mögliche Zuzüge eingerechnet werden, lassen sich langfristig kaum noch mehr als sechs neue Klassen in Kleinmachnow bilden.

Die Grundschule auf dem Seeberg hat keine eigene Sporthalle, sondern nutzt die Turnhalle auf dem Gelände der Maxim-Gorki-Gesamtschule. Sie hat zudem deutlich kleinere Außenanlagen im Vergleich zu den anderen beiden Standorten. Beide anderen Grundschulstandorte (Steinweg und Eigenherd) verfügen über einen großen Schulhof, jeweils eine eigene Turnhalle und sind räumlich für eine Dreizügigkeit oder sogar Vierzügigkeit ausgelegt.

Die Grundschule Auf dem Seeberg wurde vorausschauend von Anfang an so konzipiert, dass sie gegebenenfalls auch anders nutzbar wäre, wenn die Schülerzahlen wieder sinken. (siehe u. a. Drucksache-Nr. 194/12)

7) Warum wurden die Eltern nicht frühzeitig informiert?

Da eine frühzeitige öffentliche Diskussion nicht immer zur Klärung und Beruhigung beiträgt, wurden zunächst Gespräche mit den Schulleitungen geführt. Im Anschluss wurden die politischen Vertretungen einbezogen. Vor einer abschließenden Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung hat die Verwaltung zu Gesprächen mit den Betroffenen eingeladen.

Es ist nun geplant, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die sich mit den Fragen der Schulentwicklung befasst. Beteiligen sollen sich Vertreter/-innen aus Verwaltung und Gemeindevertretung sowie Schulleitungen und Elternschaft.

Darüber hinaus können alle Bürger/-innen zu den Sprechtagen in der Verwaltung und des Bürgermeisters ihre Anliegen vorbringen oder diese per E-Mail mitteilen.

8) Wie viele Kinder wären von der Schulschließung tatsächlich betroffen?

Der Vorschlag wäre, ab dem Schuljahr 2025/26 keine Einschulung mehr vorzunehmen. Die Kinder der jetzigen 3. bis 6. Klassen würden ihre Schulzeit an der Grundschule Auf dem Seeberg wie geplant beenden. Das heißt, dass die aktuell 1. und 2. Klassen, sowie die in diesem Jahr neu eingeschulten Kinder zum Schuljahr 2027/28 wechseln müssten. Dabei ist ein klassenweiser Übergang, im besten Fall mit der vorhandenen Klassenlehrkraft, angedacht. Nach aktuellem Stand würde dies 137 von 283 Schülerinnen und Schüler betreffen.

9) Wie soll die Hortunterbringung an den beiden anderen Grundschulen gelöst werden, wenn doch jetzt schon nur mit Ausnahmegenehmigungen gearbeitet werden kann?

Die Veränderung von drei auf zwei kommunale Grundschulen bringt auch eine Veränderung in den Hortkapazitäten der Standorte mit sich. Dazu müsste dann entsprechend neu geplant werden. An beiden anderen Schulstandorten stehen Flächen für die räumliche Erweiterung der Horte zur Verfügung.

10) Welche Schwierigkeiten gibt es an dem Standort der Maxim-Gorki-Gesamtschule (MGGS)?

Die Maxim-Gorki-Gesamtschule ist als drei- bis vierzügige Schule genehmigt. Dies bedeutet für die Gemeinde Kleinmachnow als Schulträger, dass wir die räumliche und sachliche Ausstattung für diese Vierzügigkeit gemäß § 99 BbgSchulG zu gewährleisten ist. Aktuell ergibt sich aus der Vierzügigkeit der Schule ein Flächendefizit von 1.818 Quadratmetern. Dieses Flächendefizit müssen wir als Schulträger ausgleichen.

Für eine Gesamtschule gibt es keinen festgelegten Schulbezirk. Die Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule sind nicht nur Kinder und Jugendliche aus Kleinmachnow, sondern auch aus der Planregion 1 (Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf, Nuthetal).

Da sich das Einzugsgebiet der Gesamtschule über die Gemeindegrenzen hinaus erstreckt, kann unsere Schülerzahl im Grundschulbereich nicht als Referenz für eine Begutachtung der Gesamtschule herangezogen werden. Zudem müssen auch die Grundschülerinnen und -schüler der privaten Träger mit betrachtet werden. Nicht alle Kinder, die ihre Grundschulzeit bei einem freien Träger verbringen, bleiben auch im Bereich der weiterführenden Schulen bei einem freien Träger. Es ist daher davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren weiterhin eine sehr hohe Nachfrage an Plätzen an der Maxim-Gorki-Gesamtschule bestehen wird. Dann könnte zeitweise die Einrichtung eines fünften Zuges notwendig werden. Die Einrichtung eines fünften Zuges kann uns vom Staatlichen Schulamt auferlegt werden.

11) Warum kann die MGGS nicht leerstehende Räume an den anderen beiden Grundschulen nutzen?

Die Nutzung von Schulräumen in der Steinweg- oder der Eigenherd-Schule ist aus vielen Gründen nicht machbar, beispielhaft zu nennen sind hier:

  • Der mindestens einen Kilometer lange Pendelweg zwischen den Standorten führt zu einer erheblichen Einschränkung in der Unterrichtsorganisation der Schule, da der Weg nicht in einer Pause zurückgelegt werden kann. Da Schülerinnen und Schüler bis zur 10. Klasse keine Freistunden im Stundenplan haben dürfen, ist ein Wechsel der Unterrichtsgebäude mit langen Wegen für sie nicht denkbar.
  • Die jeweiligen Grundschulen müssten daher fester Standort für einzelne Jahrgänge der Gesamtschule sein. Dies hätte aber zur Folge, dass auch entsprechende Fachraumkapazitäten an der jeweiligen Schule (u.a. Biologie, Physik, Chemie, WAT, Computer) geschaffen werden müssen. Dies ist räumlich an den Grundschulen nicht zu gewährleisten.
  • Alternativ müsste die gymnasiale Oberstufe ausgelagert werden. Auch dies ist im Hinblick auf die Organisation von Kursen und z. B. das Schreiben von mehrstündigen Klausuren an einem Grundschulstandort nicht denkbar.

Gegenfrage: Sollen Grundschulkinder wirklich dauerhaft den Schulhof mit 16-/17-Jährigen teilen?

12) Warum erfolgt kein MGGS-Ausbau auf dem eigenen Gelände?

Sollte an der Gesamtschule ein Erweiterungsbau errichtet werden, führt dies zu mehrjährigen deutlichen Einschränkungen durch die Baumaßnahmen (weniger Platzangebot, zweite Turnhalle entfällt, Baulärm während des Unterrichts). Auch die Nutzung der Turnhalle durch die Grundschule auf dem Seeberg wäre in dieser Zeit nicht möglich, sodass nach einer Ausweichturnhalle gesucht werden müsste.

Die aktuelle Kostenschätzung für den Ersatzbau liegt bei mindestens 12 Millionen Euro. Mit einem Baubeginn ist voraussichtlich erst Ende 2025 zu rechnen, sodass die Erweiterung frühestens 2028 zur Verfügung stünde. Vor dem aktuellen Flächenbedarf von 1.818 Quadratmetern und der Tatsache, dass wir aufgrund der steigenden Schülerzahlen an der Gesamtschule zum Schuljahr 2024/25 vermutlich eine fünfte 7. Klasse einrichten müssen, ist dieses Vorgehen unrealistisch.

Das Flächendefizit der Maxim-Gorki-Gesamtschule kann relativ kurzfristig durch die Nutzung des Gebäudes der Grundschule Auf dem Seeberg räumlich aufgelöst werden, sodass wir alle Schulstandorte mit einer guten räumlichen Ausstattung versehen.

13) Wie kam die Grundschule Auf dem Seeberg auf die Sparliste?

Die Einsparungen ergäben sich nicht durch die Schulumwidmung, sondern durch nicht erforderliche Neubauten für die Maxim-Gorki-Gesamtschule. Dies war Anlass, das Thema aktuell mit zu betrachten.

Es wird aber nicht an den Kindern gespart! Sie erhalten an den anderen beiden Grundschulstandorten ebenfalls gute Schulbildung in einem hochmodernen Umfeld erhalten.

14) Wer entscheidet über Sparmaßnahmen?

Aufgabe der Fachbereiche der Verwaltung und des Bürgermeisters war es, mögliche Entscheidungen mit Vorschlägen vorzubereiten. Dazu wurden alle Aufgaben, Projekte und Einrichtungen, die für finanzielle Entlastungen und Mehreinnahmen sorgen könnten, aufgelistet, geprüft und berechnet.

Die Vorschläge werden nun in den Ausschüssen aufgearbeitet und diskutiert. Die Fraktionen der Gemeindevertretung können darüber hinaus eigene Vorschläge zur Diskussion bringen.

Die Gemeindevertretung stimmt schließlich über jede Maßnahme ab und trifft in öffentlicher Sitzung ihre Entscheidungen.

15) Warum soll eine Kita geschlossen werden?

Die sinkende Kinderzahl in Kleinmachnow hat natürlich auch Auswirkungen auf die Kindergärten. Über Jahre waren sie überbelegt, heute bleiben Plätze frei. Die Anzahl der nicht belegten Plätze in den kommunalen Kitas stieg mit Stand Februar 2024 auf 48 Plätze.

Fast alle kommunalen Kitas in Kleinmachnow sind in Gebäuden untergebracht, die der Gemeinde oder dem KITA-Verbund gehören. Eine Ausnahme stellt die Kita Regenbogen dar. Diese wurde von der Gemeinde gepachtet, nachdem sie nach der Wende ihren Besitzern zurückübertragen wurde. Dieser Pachtvertrag läuft spätestens 2028 aus. Danach kann er nicht mehr verlängert werden. Die Entscheidung, ob der Vertrag jetzt noch einmal bis abschließend 2028 verlängert wird, muss in der nächsten Gemeindevertretersitzung getroffen werden.